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Anlage 3 - Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

neugefasst B. v. 10.03.2016 BGBl. I S. 459; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 20.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 159
Geltung ab 01.01.2003; FNA: 2126-13-1 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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Anlage 3 (zu § 7 und § 14 Absatz 3) Indikatorparameter


Anlage 3 hat 5 frühere Fassungen und wird in 16 Vorschriften zitiert

Teil I Allgemeine Indikatorparameter


Laufende
Nummer
ParameterEinheit,
als
Grenzwert/
Anforderung*)
Bemerkungen
1Aluminiummg/l0,200 
2Ammoniummg/l0,50Die Ursache einer plötzlichen oder kontinuierlichen Er-
höhung der üblicherweise gemessenen Konzentration
ist zu untersuchen
3Chloridmg/l250Das Trinkwasser sollte nicht korrosiv wirken (Anmer-
kung 1)
4Clostridium
perfringens
(einschließlich
Sporen)
Anzahl/
100 ml
0Dieser Parameter braucht nur bestimmt zu werden,
wenn das Rohwasser von Oberflächenwasser stammt
oder von Oberflächenwasser beeinflusst wird. Wird die-
ser Grenzwert nicht eingehalten, veranlasst die zustän-
dige Behörde Nachforschungen im Versorgungssystem,
um sicherzustellen, dass keine Gefährdung der mensch-
lichen Gesundheit auf Grund eines Auftretens krank-
heitserregender Mikroorganismen, z. B. Cryptosporidi-
um, besteht. Über das Ergebnis dieser Nachforschun-
gen unterrichtet die zuständige Behörde über die zu-
ständige oberste Landesbehörde das Bundesministe-
rium für Gesundheit
5Coliforme
Bakterien
Anzahl/
100 ml
0Für Trinkwasser, das zur Abgabe in verschlossenen Be-
hältnissen bestimmt ist, gilt der Grenzwert 0/250 ml
6Eisenmg/l0,200 
7Färbung (spek-
traler Absorp-
tionskoeffizient
Hg 436 nm)
m-10,5Bestimmung des spektralen Absorptionskoeffizienten
mit Spektralphotometer oder Filterphotometer
8Geruch
(als TON)
 3 bei 23 °C Bei der Untersuchung der Parameter der Gruppe A kann alternativ
eine qualitative Untersuchung (Geruch gemäß Richtlinie
98/83/EG) durchgeführt werden, mit dem Ziel, einen für
den Verbraucher annehmbaren Geruch zu attestieren
und anormale Veränderungen auszuschließen. Es ist
das Analysenverfahren nach DIN EN 1622 anzuwenden
9Geschmack Für den Ver-
braucher an-
nehmbar und
ohne anormale
Veränderung
Bei Verdacht auf eine mikrobielle Kontamination kann
auf eine Geschmacksprobe verzichtet werden
10Koloniezahl
bei 22 °C
 ohne anormale
Veränderung
Bei der Anwendung des Untersuchungsverfahrens
nach § 15 Absatz 1c gelten
folgende Grenzwerte: 100/ml am Zapfhahn des Verbrau-
chers; 20/ml unmittelbar nach Abschluss der Aufberei-
tung im desinfizierten Trinkwasser; 1.000/ml bei Wasser-
versorgungsanlagen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe c
sowie in Wasserspeichern von Anlagen nach Buch-
stabe d. Der Unternehmer und der sonstige Inhaber ei-
ner Wasserversorgungsanlage haben unabhängig vom
angewandten Verfahren einen plötzlichen oder kontinu-
ierlichen Anstieg unverzüglich der zuständigen Behörde
zu melden. Das Untersuchungsverfahren nach
§ 15 Absatz 1c darf nicht einge-
setzt werden für Trinkwasser, das zur Abgabe in ver-
schlossenen Behältnissen bestimmt ist. Für Trinkwas-
ser, das zur Abgabe in verschlossenen Behältnissen be-
stimmt ist, gilt der Grenzwert 100/ml
11Koloniezahl
bei 36 °C
 ohne anormale
Veränderung
Bei der Anwendung des Untersuchungsverfahrens
nach § 15 Absatz 1c gilt
der Grenzwert von 100/ml. Der Unternehmer und der
sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage haben
unabhängig vom angewandten Verfahren einen plötzli-
chen oder kontinuierlichen Anstieg unverzüglich der zu-
ständigen Behörde zu melden. Das Untersuchungsver-
fahren nach § 15 Absatz 1c
darf nicht eingesetzt werden für Trinkwasser,
das zur Abgabe in verschlossenen Behältnissen be-
stimmt ist. Für Trinkwasser, das zur Abgabe in ver-
schlossenen Behältnissen bestimmt ist, gilt der Grenz-
wert 20/ml
12Elektrische
Leitfähigkeit
µS/cm2790 bei 25 °C Das Trinkwasser sollte nicht korrosiv wirken (Anmerkun-
gen 1 und 2)
13Manganmg/l0,050 
14Natriummg/l200 
15Organisch
gebundener
Kohlenstoff
(TOC)
 ohne anormale
Veränderung
 
16Oxidierbarkeitmg/l O2 5,0Dieser Parameter braucht nicht bestimmt zu werden,
wenn der Parameter TOC analysiert wird
17Sulfatmg/l250Das Trinkwasser sollte nicht korrosiv wirken (Anmer-
kung 1)
18TrübungNephe-
lometri-
sche Trü-
bungsein-
heiten
(NTU)
1,0Der Grenzwert gilt als eingehalten, wenn am Ausgang
des Wasserwerks der Grenzwert nicht überschritten
wird. Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer
Wasserversorgungsanlage nach § 3 Nummer 2 Buch-
stabe a oder Buchstabe b haben einen plötzlichen oder
kontinuierlichen Anstieg unverzüglich der zuständigen
Behörde zu melden. Letzteres gilt auch für das Vertei-
lungsnetz
19Wasserstoff-
ionen-
Konzentration
pH-Ein-
heiten
≥ 6,5 und ≤ 9,5 Das Trinkwasser sollte nicht korrosiv wirken (Anmer-
kung 1). Für Trinkwasser, das zur Abfüllung in ver-
schließbare Behältnisse vorgesehen ist, kann der Min-
destwert auf 4,5 pH-Einheiten herabgesetzt werden. Ist
dieses Trinkwasser von Natur aus kohlensäurehaltig,
kann der Mindestwert niedriger sein
20Calcitlöse-
kapazität
mg/l
CaCO3
5Die Anforderung gilt für Wasserversorgungsanlagen
nach § 3 Nummer 2 Buchstabe a und b. Die Anforde-
rung gilt als erfüllt, wenn der pH-Wert am Wasserwerks-
ausgang ≥ 7,7 ist. Hinter der Stelle der Mischung von
Trinkwasser aus zwei oder mehr Wasserwerken darf die
Calcitlösekapazität im Verteilungsnetz den Wert von
10 mg/l nicht überschreiten. Für Wasserversorgungsan-
lagen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe c wird empfohlen,
sich nach dieser Anforderung zu richten, wenn nicht an-
dere Maßnahmen zur Berücksichtigung der Aggressi-
vität des Trinkwassers gegenüber Werkstoffen getroffen
werden. Es ist das Berechnungsverfahren nach
DIN 38404-10 anzuwenden

*)
Die festgelegten Werte berücksichtigen die Messunsicherheiten der Analyse- und Probennahmeverfahren.

Anmerkung 1: Die entsprechende Beurteilung, insbesondere zur Auswahl geeigneter Materialien im Sinne von § 17, erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Anmerkung 2: Messungen bei anderen Temperaturen sind erlaubt; in diesem Fall ist die Norm EN 27888 zu berücksichtigen.

Teil II Spezieller Indikatorparameter für Anlagen der Trinkwasser-Installation


ParameterTechnischer Maßnahmenwert
Legionella spec. 100/100 ml



Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften V. v. 3. Januar 2018 BGBl. I S. 99 m.W.v. 9. Januar 2018

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Frühere Fassungen von Anlage 3 TrinkwV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.01.2018Artikel 1 Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften
vom 03.01.2018 BGBl. I S. 99
aktuell vorher 26.11.2015Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
vom 18.11.2015 BGBl. I S. 2076
aktuell vorher 14.12.2012Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
vom 05.12.2012 BGBl. I S. 2562
aktuell vorher 01.11.2011Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
vom 03.05.2011 BGBl. I S. 748
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 363 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 3 TrinkwV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 TrinkwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TrinkwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 TrinkwV Indikatorparameter (vom 14.12.2012)
... Im Trinkwasser müssen die in Anlage 3 festgelegten Grenzwerte und Anforderungen für Indikatorparameter eingehalten sein. ... eingehalten sein. Dies gilt nicht für den technischen Maßnahmenwert in Anlage 3 Teil II. (2) Im Trinkwasser, das zur Abgabe in verschlossenen Behältnissen ... Trinkwasser, das zur Abgabe in verschlossenen Behältnissen bestimmt ist, darf der in Anlage 3 Teil I laufende Nummer 5 festgelegte Grenzwert nicht überschritten ...
§ 9 TrinkwV Maßnahmen im Falle der Nichteinhaltung von Grenzwerten, der Nichterfüllung von Anforderungen, der Überschreitung von technischen Maßnahmenwerten sowie der Überschreitung von Parameterwerten für radioaktive Stoffe (vom 09.01.2018)
... einem Wasserversorgungsgebiet die in den §§ 5 bis 7 in Verbindung mit den Anlagen 1 bis 3 festgelegten Grenzwerte nicht eingehalten oder die Anforderungen nicht erfüllt sind, hat es ... Maßnahmen zu beraten. (8) Wird dem Gesundheitsamt bekannt, dass der in Anlage 3 Teil II festgelegte technische Maßnahmenwert in einer Trinkwasser-Installation ...
§ 14 TrinkwV Untersuchungspflichten (vom 25.09.2021)
... werden; 3. Untersuchungen zur Feststellung, ob die nach § 7 in Verbindung mit Anlage 3 festgelegten Grenzwerte eingehalten oder die Anforderungen erfüllt werden; 4. ... Jahre betragen. Untersuchungen zur Feststellung, ob die in Anlage 1 Teil I und in Anlage 3 Teil I laufende Nummer 4, 5, 10 und 11 festgelegten Grenzwerte eingehalten werden, haben bei ... würde. In Bezug auf Parameter der Anlage 1 Teil I sowie Parameter der Anlage 3 Teil I laufende Nummer 4, 5, 8, 9, 10, 11 und 15 ist eine Genehmigung einer Ausnahme nach Satz 1 nicht ... zu Anlage 2 Teil I laufende Nummer 10, Teil II laufende Nummer 11 und die Bemerkungen zu Anlage 3 Teil I laufende Nummer 4 bleiben unberührt. (2c) Die Genehmigung nach Absatz 2b ...
§ 15 TrinkwV Untersuchungsverfahren und Untersuchungsstellen (vom 09.01.2018)
... die Untersuchungen des Trinkwassers nach dieser Verordnung auf die in den Anlagen 1, 2 und 3 Teil I genannten Parameter sind gemäß Anlage 5 Teil II nach den allgemein anerkannten ... des Trinkwassers nach dieser Verordnung auf die in Anlage 1 genannten Parameter und die in Anlage 3 genannten Parameter, die mikrobiologische Parameter sind, sind die in den folgenden technischen ... (2) Bei Untersuchungen des Trinkwassers nach dieser Verordnung auf die in Anlage 2 und in Anlage 3 Teil I genannten Parameter, die keine mikrobiologischen Parameter sind, sind ...
§ 15a TrinkwV Anzeigepflicht für Untersuchungsstellen (vom 09.01.2018)
... 14b Absatz 1 durch, ist sie verpflichtet, von ihr festgestellte Überschreitungen des in Anlage 3 Teil II festgelegten technischen Maßnahmenwertes unverzüglich dem für die ...
§ 16 TrinkwV Besondere Anzeige- und Handlungspflichten (vom 09.01.2018)
... mit den Anlagen 1 und 2 festgelegten Grenzwerte überschritten worden sind oder der in Anlage 3 Teil II festgelegte technische Maßnahmenwert überschritten worden ist, 2. ... Absatz 1 nicht erfüllt oder die Grenzwerte oder Anforderungen des § 7 in Verbindung mit Anlage 3 nicht eingehalten sind, 2a. wenn die Parameterwerte für radioaktive Stoffe des ... EDV-Verfahren anzuwenden sind. (6) Besondere Anzeige- und Handlungspflichten in Anlage 3 Teil I laufende Nummer 2, 10, 11 und 18 bleiben unberührt. (7) Wird dem ... Wasserversorgungsanlage nach § 3 Nummer 2 Buchstabe d oder Buchstabe e bekannt, dass der in Anlage 3 Teil II festgelegte technische Maßnahmenwert überschritten wird, hat er ...
§ 20 TrinkwV Anordnungen des Gesundheitsamtes (vom 09.01.2018)
... zu lassen haben zur Feststellung, a) ob andere als die nach den Anlagen 1 und 3 untersuchten Mikroorganismen in Konzentrationen im Trinkwasser enthalten sind, b) ob ... im Trinkwasser enthalten sind, b) ob andere als die nach den Anlagen 2 und 3 untersuchten Parameter in Konzentrationen enthalten sind, die eine Schädigung der ... Anlagen 1 und 2 festgesetzten Grenzwerte, die Nichteinhaltung der nach § 7 in Verbindung mit Anlage 3 und § 11 Abs. 1 Satz 1 festgelegten Grenzwerte und Anforderungen oder ein anderer Umstand ...
Anlage 4 TrinkwV (zu § 14 Absatz 2 Satz 1 und § 19 Absatz 2b Nummer 1) Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen von Trinkwasser in einem Wasserversorgungsgebiet (vom 09.01.2018)
... Parameter der Gruppe B Parameter der Gruppe B sind alle in den Anlagen 1 bis 3 Teil I festgelegten Parameter unter den dort gegebenenfalls genannten Bedingungen, wenn die ...
Anlage 5 TrinkwV (zu § 15 Absatz 1 und 2) (vom 09.01.2018)
... signifikanter Stellen anzugeben wie der jeweilige Grenzwert in der Anlage 2 Teil I, Teil II oder Anlage 3 Teil I. Die Messunsicherheit in Prozent ist ein nicht negativer Parameter, der die ... Untersuchung mikrobiologischer Parameter der Anlage 1 und mikrobiologischer Indikatorparameter der Anlage 3 Teil I Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird für die ... Parameter der Anlage 2 und allgemein chemischer und chemisch-physikalischer Indikatorparameter der Anlage 3 Teil I Bei der Probennahme zur Kontrolle der Parameter Blei, Kupfer und Nickel in der ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Oberflächengewässerverordnung (OGewV)
Artikel 1 V. v. 20.06.2016 BGBl. I S. 1373; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 4 G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2873
Anlage 10 OGewV (zu § 10 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 13 Absatz 1 Nummer 3, § 14 Absatz 2) Überwachung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands; Überwachungsnetz; zusätzliche Überwachungsanforderungen
... Zustand des Oberflächenwasserkörpers auswirken könnten und nach Anlage 2 und Anlage 3 Teil I Nummer 2, 3 oder 17 der Trinkwasserverordnung überwacht werden, zu überwachen. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
V. v. 18.11.2015 BGBl. I S. 2076
Artikel 1 3. TrinkwVÄndV Änderung der Trinkwasserverordnung
... die Wörter „§ 21 Absatz 1 Satz 3 oder Absatz 2" ersetzt. 15. In Anlage 3 Teil I werden in der Tabelle die Zeilen mit den laufenden Nummern 21 und 22 sowie nach der Tabelle ... 21 und 22 sowie nach der Tabelle die Anmerkungen 3, 4 und 5 gestrichen. 16. Nach Anlage 3 wird folgende Anlage 3a eingefügt: „Anlage 3a (zu den §§ 7a, 9 ...

Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
V. v. 03.05.2011 BGBl. I S. 748, 2062
Artikel 1 1. TrinkwVÄndV Änderung der Trinkwasserverordnung (vom 14.10.2011)
... Wörter „oder den nach § 9 Absatz 5 und 6 geduldeten Abweichungen von den in Anlage 3 festgelegten Grenzwerten" eingefügt und die Wörter „Wasser für den ... Trinkwasser, das zur Abgabe in verschlossenen Behältnissen bestimmt ist, darf der in Anlage 3 Teil I laufende Nummer 5 festgelegte Grenzwert nicht überschritten werden."  ... einem Wasserversorgungsgebiet die in den §§ 5 bis 7 in Verbindung mit den Anlagen 1 bis 3 festgelegten Grenzwerte nicht eingehalten oder die Anforderungen nicht erfüllt sind, hat es ... 3. Untersuchungen zur Feststellung, ob die nach § 7 in Verbindung mit Anlage 3 festgelegten Grenzwerte eingehalten oder die Anforderungen erfüllt werden; 4. ... als drei Jahre betragen. Untersuchungen zur Feststellung, ob die in Anlage 1 Teil I und in Anlage 3 Teil I laufende Nummer 4, 5, 10 und 11 festgelegten Grenzwerte eingehalten werden, haben bei ... gemäß Satz 3 an mehreren repräsentativen Probennahmestellen auf den in Anlage 3 Teil II festgelegten Parameter zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Die Untersuchungspflicht ... Grenzwerte überschritten worden sind oder der in § 7 in Verbindung mit Anlage 3 Teil II festgelegte technische Maßnahmenwert erreicht oder überschritten worden ist, ... 1 nicht erfüllt oder die Grenzwerte oder Anforderungen des § 7 in Verbindung mit Anlage 3 nicht eingehalten sind, 3. wenn Grenzwerte oder Mindestanforderungen für ... 6 wird angefügt: „(6) Besondere Anzeige- und Handlungspflichten in Anlage 3 Teil I laufende Nummer 2, 10, 11 und 18 bleiben unberührt." 15. § 17 ... a und b werden wie folgt gefasst: „a) ob andere als die nach den Anlagen 1 und 3 untersuchten Mikroorganismen in Konzentrationen im Trinkwasser enthalten sind, b) ... im Trinkwasser enthalten sind, b) ob andere als die nach den Anlagen 2 und 3 untersuchten Parameter in Konzentrationen enthalten sind,". b) Die Absätze 2 ... bekannt macht." 24. Der 8. Abschnitt wird aufgehoben. 25. Die Anlagen 1 bis 6 werden durch die im Anhang zu dieser Verordnung beigefügten Anlagen 1 bis 5 ... Die Anlagen 1 bis 6 werden durch die im Anhang zu dieser Verordnung beigefügten Anlagen 1 bis 5 ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 363 9. ZustAnpV Trinkwasserverordnung
... 3 und Abs. 10, § 11 Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2 und der Anlage 3 (zu § 7) Nr. 4 Satz 3 und Anmerkung 3 Satz 2 der Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 ...

Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften
V. v. 03.01.2018 BGBl. I S. 99
Artikel 1 TrinkwRNOV Änderung der Trinkwasserverordnung
... würde. In Bezug auf Parameter der Anlage 1 Teil I sowie Parameter der Anlage 3 Teil I laufende Nummer 4, 5, 8, 9, 10, 11 und 15 ist eine Genehmigung einer Ausnahme nach Satz 1 ... zu Anlage 2 Teil I laufende Nummer 10, Teil II laufende Nummer 11 und die Bemerkungen zu Anlage 3 Teil I laufende Nummer 4 bleiben unberührt. (2c) Die Genehmigung nach Absatz 2b ... die Untersuchungen des Trinkwassers nach dieser Verordnung auf die in den Anlagen 1, 2 und 3 Teil I genannten Parameter sind gemäß Anlage 5 Teil II nach den allgemein anerkannten ... des Trinkwassers nach dieser Verordnung auf die in Anlage 1 genannten Parameter und die in Anlage 3 genannten Parameter, die mikrobiologische Parameter sind, sind die in den folgenden technischen ... (2) Bei Untersuchungen des Trinkwassers nach dieser Verordnung auf die in Anlage 2 und in Anlage 3 Teil I genannten Parameter, die keine mikrobiologischen Parameter sind, sind ... 14b Absatz 1 durch, ist sie verpflichtet, von ihr festgestellte Überschreitungen des in Anlage 3 Teil II festgelegten technischen Maßnahmenwertes unverzüglich dem für die ... c) Anmerkung 1 wird gestrichen. 24. In Anlage 3 Teil I wird die Tabelle wie folgt geändert: a) In der laufenden Nummer 8 werden ... Parameter der Gruppe B Parameter der Gruppe B sind alle in den Anlagen 1 bis 3 Teil I festgelegten Parameter unter den dort gegebenenfalls genannten Bedingungen, wenn die ... signifikanter Stellen anzugeben wie der jeweilige Grenzwert in der Anlage 2 Teil I, Teil II oder Anlage 3 Teil I. Die Messunsicherheit in Prozent ist ein nicht negativer Parameter, der die ... Untersuchung mikrobiologischer Parameter der Anlage 1 und mikrobiologischer Indikatorparameter der Anlage 3 Teil I Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird für die ... Parameter der Anlage 2 und allgemein chemischer und chemisch-physikalischer Indikatorparameter der Anlage 3 Teil I Bei der Probennahme zur Kontrolle der Parameter Blei, Kupfer und Nickel in der ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
V. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2562
Artikel 1 2. TrinkwVÄndV Änderung der Trinkwasserverordnung
... Absatz 2 wird aufgehoben. 2. In § 4 Absatz 3 wird nach der Angabe „Anlage 3 " die Angabe „Teil I" eingefügt. 3. Dem § 7 Absatz 1 wird ... „Dies gilt nicht für den technischen Maßnahmenwert in Anlage 3 Teil II." 4. § 9 wird wie folgt geändert: a) In der ... wie folgt gefasst: „(8) Wird dem Gesundheitsamt bekannt, dass der in Anlage 3 Teil II festgelegte technische Maßnahmenwert in einer Trinkwasser-Installation ... nach § 3 Nummer 2 Buchstabe d oder Buchstabe e bekannt, dass der in Anlage 3 Teil II festgelegte technische Maßnahmenwert überschritten wird, hat er ... die Messunsicherheiten der Analyse- und Probennahmeverfahren." 19. Anlage 3 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird die Angabe „(zu ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Oberflächengewässerverordnung (OGewV)
V. v. 20.07.2011 BGBl. I S. 1429; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 20.06.2016 BGBl. I S. 1373
Anlage 9 OGewV (zu § 9 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1) Überwachung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands; Überwachungsnetz; zusätzliche Überwachungsanforderungen
... Zustand des Oberflächenwasserkörpers auswirken könnten und nach Anlage 2 und Anlage 3 Nummer 2, 3 oder 16 der Trinkwasserverordnung überwacht werden, zu überwachen. Anlage 5 ...


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