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§ 297 - Insolvenzordnung (InsO)

§ 297 Insolvenzstraftaten



(1) Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers, wenn der Schuldner in dem Zeitraum zwischen Schlusstermin und Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist wegen einer Straftat nach den §§ 283 bis 283c des Strafgesetzbuchs rechtskräftig zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt wird.

(2) § 296 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 3 gilt entsprechend.





 

Frühere Fassungen von § 297 InsO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2014Artikel 1 Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
vom 15.07.2013 BGBl. I S. 2379

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 297 InsO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 297 InsO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InsO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 InsO Auskunfts- und Mitwirkungspflicht im Eröffnungsverfahren. Hinweis auf Restschuldbefreiung (vom 01.07.2014)
... Person, so soll er darauf hingewiesen werden, dass er nach Maßgabe der §§ 286 bis 303a Restschuldbefreiung erlangen ...
§ 286 InsO Grundsatz (vom 01.10.2020)
... der Schuldner eine natürliche Person, so wird er nach Maßgabe der §§ 287 bis 303a von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber den ...
§ 287a InsO Entscheidung des Insolvenzgerichts (vom 31.12.2020)
... 295 und 295a nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 nicht vorliegen. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen. ... Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag nach § 297 versagt worden ist oder 2. dem Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf ...
§ 299 InsO Vorzeitige Beendigung (vom 01.07.2014)
... die Restschuldbefreiung nach den §§ 296, 297 , 297a oder 298 versagt, so enden die Abtretungsfrist, das Amt des Treuhänders und die ...
§ 300 InsO Entscheidung über die Restschuldbefreiung (vom 01.10.2020)
... die Voraussetzungen des § 290 Absatz 1, des § 296 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 3, des § 297 oder des § 297a vorliegen, oder auf Antrag des Treuhänders, wenn die Voraussetzungen des ...
§ 303 InsO Widerruf der Restschuldbefreiung (vom 01.07.2014)
... herausstellt, dass der Schuldner während der Abtretungsfrist nach Maßgabe von § 297 Absatz 1 verurteilt worden ist, oder wenn der Schuldner erst nach Erteilung der ... wegen einer bis zum Ende der Abtretungsfrist begangenen Straftat nach Maßgabe von § 297 Absatz 1 verurteilt wird oder 3. der Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung ...
§ 303a InsO Eintragung in das Schuldnerverzeichnis (vom 26.06.2017)
... werden Schuldner, 1. denen die Restschuldbefreiung nach den §§ 290, 296, 297 oder 297a oder auf Antrag eines Insolvenzgläubigers nach § 300 Absatz 3 versagt worden ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gerichtskostengesetz (GKG)
neugefasst durch B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
§ 23 GKG Insolvenzverfahren (vom 21.04.2018)
... des Verfahrens über die Versagung oder den Widerruf der Restschuldbefreiung (§§ 296 bis 297a, 300 und 303 der Insolvenzordnung) schuldet, wer das Verfahren beantragt hat.  ...
Anlage 1 GKG (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis (vom 13.10.2023)
... über den Antrag auf Versagung oder Widerruf der Restschuldbefreiung (§§ 296 bis 297a, 300 und 303 InsO) 39,00 €  ...

Justizaktenaufbewahrungsverordnung (JAktAV)
V. v. 08.11.2021 BGBl. I S. 4834; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 335
Anlage JAktAV (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Aufbewahrungs- und Speicherungsfristen (vom 05.12.2023)
... währung oder Versagung von Restschuldbefreiung (§§ 289, 290, 296 bis 298, 300 und 303 InsO); rechtskräftig bestätigte Insolvenzpläne ... Gewährung oder Versagung von Rest- schuldbefreiung (§§ 289, 290, 296 bis 298, 300 und 303 InsO) 30 Jahre      ...

Rechtspflegergesetz (RPflG)
neugefasst durch B. v. 14.04.2013 BGBl. I S. 778, 2014 I 46; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
§ 18 RPflG Insolvenzverfahren (vom 21.04.2018)
... auf Erteilung der Restschuldbefreiung die Entscheidungen nach den §§ 287a, 290, 296 bis 297a und 300 der Insolvenzordnung, wenn ein Insolvenzgläubiger die Versagung der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2379
Artikel 1 GlRStG Änderung der Insolvenzordnung
... § 295 nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 nicht vorliegen. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen. Gegen den Beschluss ... vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag nach § 297 versagt worden ist oder 2. dem Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf ... des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist" ersetzt. 28. § 297 wird durch die folgenden §§ 297 und 297a ersetzt: „§ 297 ... der Abtretungsfrist" ersetzt. 28. § 297 wird durch die folgenden §§ 297 und 297a ersetzt: „§ 297 Insolvenzstraftaten (1) Das ... § 297 wird durch die folgenden §§ 297 und 297a ersetzt: „§ 297 Insolvenzstraftaten (1) Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung auf ... 3 gilt entsprechend." 29. In § 299 wird die Angabe „§§ 296, 297 " durch die Angabe „den §§ 296, 297, 297a" und werden die Wörter ... wird die Angabe „§§ 296, 297" durch die Angabe „den §§ 296, 297 , 297a" und werden die Wörter „Laufzeit der Abtretungserklärung" durch ... Voraussetzungen des § 290 Absatz 1, des § 296 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 3, des § 297 oder des § 297a vorliegen, oder auf Antrag des Treuhänders, wenn die Voraussetzungen des ... herausstellt, dass der Schuldner während der Abtretungsfrist nach Maßgabe von § 297 Absatz 1 verurteilt worden ist, oder wenn der Schuldner erst nach Erteilung der ... wegen einer bis zum Ende der Abtretungsfrist begangenen Straftat nach Maßgabe von § 297 Absatz 1 verurteilt wird oder 3. der Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung ... werden Schuldner, 1. denen die Restschuldbefreiung nach den §§ 290, 296, 297 oder 297a oder auf Antrag eines Insolvenzgläubigers nach § 300 Absatz 2 versagt worden ...
Artikel 7 GlRStG Änderung des Gerichtskostengesetzes
...  1. In § 23 Absatz 2 werden die Wörter „(§§ 296, 297 , 300 und 303 der Insolvenzordnung)" durch die Wörter „(§§ 296 bis 297a, ... Anlage 1 (Kostenverzeichnis) wird im Gebührentatbestand die Angabe „(§§ 296, 297 , 300, 303 InsO)" durch die Wörter „(§§ 296 bis 297a, 300 und 303 ...

Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3328
Artikel 2 RestSchBÄndG Änderung der Insolvenzordnung
... die Voraussetzungen des § 290 Absatz 1, des § 296 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 3, des § 297 oder des § 297a vorliegen, oder auf Antrag des Treuhänders, wenn die Voraussetzungen des ...