§ 359 - Insolvenzordnung (InsO)

G. v. 05.10.1994 BGBl. I S. 2866; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 13 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1999; FNA: 311-13 Vergleich, Konkurs, Einzelgläubigeranfechtung
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Dreizehnter Teil Inkrafttreten
§ 359 Verweisung auf das Einführungsgesetz

Dreizehnter Teil Inkrafttreten

§ 359 Verweisung auf das Einführungsgesetz



Dieses Gesetz tritt an dem Tage in Kraft, der durch das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung bestimmt wird.



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