Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2379
Artikel 1 GlRStG Änderung der Insolvenzordnung ... wird die Angabe „303" durch die Angabe „303a" ersetzt. 6. § 26a wird wie folgt gefasst: „§ 26a Vergütung des vorläufigen ... ersetzt. 6. § 26a wird wie folgt gefasst: „§ 26a Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters (1) Wird das ...
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