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Anlage 2 Teil 2 - Fahrzeugteileverordnung (FzTV)

V. v. 12.08.1998 BGBl. I S. 2142; zuletzt geändert durch Artikel 171 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Geltung ab 19.11.1998; FNA: 9232-11 Zulassung zum Straßenverkehr
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Anlage 2 Teil 2 (zu § 7 Abs. 3) Kennbuchstaben, die nicht mehr zugeteilt werden


Anlage 2 Teil 2 wird in 3 Vorschriften zitiert

weiterhin gültiger Kenn-
buchstabe, der nicht mehr
zugeteilt wird
PrüfstelleTeileart, für die die Prüfstelle zuständig war;
Grund für die aufgehobene Zuständigkeit
ATechnische Prüfstelle für den Kraftfahrzeug-
verkehr des TÜV Berlin-Brandenburg e. V.
Beiwagen von Krafträdern;
Talle anderen Technischen Prüfstellen für den
Kraftfahrzeugverkehr
Beiwagen müssen nicht mehr in amtlich ge-
nehmigter Bauart nach § 22a Abs. 1 StVZO
ausgeführt sein.
BPhysikalisch-Technische
Bundesanstalt in Braunschweig
Fahrtschreiber;
die Zuständigkeit wurde auf die Landeseich-
direktion Nordrhein-Westfalen übertragen
(Kennbuchstabe E).
CTechnische Prüfstelle für den Kraftfahrzeug-
verkehr an der Technischen Universität Berlin
in Berlin-Charlottenburg
- Heizungen
- Auflaufbremsen
- Einrichtungen zur Verbindung von Fahr-
zeugen;
Übernahme durch DEKRA e. V.


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Zitierungen von Anlage 2 Teil 2 FzTV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 Teil 2 FzTV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FzTV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 FzTV Prüfstellen (vom 01.11.2012)
... sind Prüfstellen zuständig. Prüfstelle ist 1. eine der in Anlage 2 Teil 1 genannten für die Prüfung bestimmter Fahrzeugteile zuständigen ... Prüfstelle der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in Dresden entsprechend Anlage 2 Teil 1 dieser Verordnung nach Anlage I Kapitel XI Sachgebiet B Abschnitt III Nr. 5 des ...
§ 7 FzTV Prüfzeichen (vom 01.08.2013)
... 19. November 1998 aufgrund von Bauartgenehmigungen zugeteilt wurden und Kennbuchstaben nach Anlage 2 Teil 2 enthalten, dürfen bis zum Erlöschen der jeweiligen Bauartgenehmigung weiterhin ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (48. StVRÄndV)
V. v. 26.07.2013 BGBl. I S. 2803
Artikel 2 48. StVRÄndV Änderung der Fahrzeugteileverordnung
... der Wirkungsweise in zweifa- cher Ausfertigung. 3. In Anlage 2 Teil 1 wird in der Zeile für den Kennbuchstaben „E" die Angabe zur Bezeichnung der ...