weiterhin gültiger Kenn- buchstabe, der nicht mehr zugeteilt wird | Prüfstelle | Teileart, für die die Prüfstelle zuständig war; Grund für die aufgehobene Zuständigkeit |
A | Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeug- verkehr des TÜV Berlin-Brandenburg e. V. | Beiwagen von Krafträdern; |
T | alle anderen Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr | Beiwagen müssen nicht mehr in amtlich ge- nehmigter Bauart nach § 22a Abs. 1 StVZO ausgeführt sein. |
B | Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig | Fahrtschreiber; die Zuständigkeit wurde auf die Landeseich- direktion Nordrhein-Westfalen übertragen (Kennbuchstabe E). |
C | Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeug- verkehr an der Technischen Universität Berlin in Berlin-Charlottenburg | - Heizungen - Auflaufbremsen - Einrichtungen zur Verbindung von Fahr- zeugen; Übernahme durch DEKRA e. V. |