Anlage 2 Teil 2 - Fahrzeugteileverordnung (FzTV)

V. v. 12.08.1998 BGBl. I S. 2142; zuletzt geändert durch Artikel 171 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Geltung ab 19.11.1998; FNA: 9232-11 Zulassung zum Straßenverkehr
|

Anlage 2 Teil 2 (zu § 7 Abs. 3) Kennbuchstaben, die nicht mehr zugeteilt werden


Anlage 2 Teil 2 wird in 3 Vorschriften zitiert

weiterhin gültiger Kenn-
buchstabe, der nicht mehr
zugeteilt wird
PrüfstelleTeileart, für die die Prüfstelle zuständig war;
Grund für die aufgehobene Zuständigkeit
ATechnische Prüfstelle für den Kraftfahrzeug-
verkehr des TÜV Berlin-Brandenburg e. V.
Beiwagen von Krafträdern;
Talle anderen Technischen Prüfstellen für den
Kraftfahrzeugverkehr
Beiwagen müssen nicht mehr in amtlich ge-
nehmigter Bauart nach § 22a Abs. 1 StVZO
ausgeführt sein.
BPhysikalisch-Technische
Bundesanstalt in Braunschweig
Fahrtschreiber;
die Zuständigkeit wurde auf die Landeseich-
direktion Nordrhein-Westfalen übertragen
(Kennbuchstabe E).
CTechnische Prüfstelle für den Kraftfahrzeug-
verkehr an der Technischen Universität Berlin
in Berlin-Charlottenburg
- Heizungen
- Auflaufbremsen
- Einrichtungen zur Verbindung von Fahr-
zeugen;
Übernahme durch DEKRA e. V.


Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Anlage 2 Teil 2 FzTV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 Teil 2 FzTV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FzTV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 FzTV Prüfstellen (vom 01.11.2012)
... sind Prüfstellen zuständig. Prüfstelle ist 1. eine der in Anlage 2 Teil 1 genannten für die Prüfung bestimmter Fahrzeugteile zuständigen ... Prüfstelle der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in Dresden entsprechend Anlage 2 Teil 1 dieser Verordnung nach Anlage I Kapitel XI Sachgebiet B Abschnitt III Nr. 5 des ...
§ 7 FzTV Prüfzeichen (vom 01.08.2013)
... 19. November 1998 aufgrund von Bauartgenehmigungen zugeteilt wurden und Kennbuchstaben nach Anlage 2 Teil 2 enthalten, dürfen bis zum Erlöschen der jeweiligen Bauartgenehmigung weiterhin ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Achtundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (48. StVRÄndV)
V. v. 26.07.2013 BGBl. I S. 2803
Artikel 2 48. StVRÄndV Änderung der Fahrzeugteileverordnung
... der Wirkungsweise in zweifa- cher Ausfertigung. 3. In Anlage 2 Teil 1 wird in der Zeile für den Kennbuchstaben „E" die Angabe zur Bezeichnung der ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed