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Zitierungen von § 1 Verordnung zur Übertragung des Vermögens der Staatsbank Berlin auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 KredAnstWiAÜV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KredAnstWiAÜV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 KredAnstWiAÜV
... kündigen. (2) Mit dem Erlöschen der Staatsbank Berlin nach § 1 erlöschen zugleich die bei ihr bestehenden Organstellungen, Vertretungsbefugnisse sowie ...
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