Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Zwangsverwalterverordnung
V. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 110
Artikel 1 ZwVwVÄndV Änderung der Zwangsverwalterverordnung ... wird die Angabe „40 Euro" durch die Angabe „50 Euro" ersetzt. 5. § 25 wird wie folgt gefasst: „§ 25 Übergangsvorschrift (1) Auf ... „50 Euro" ersetzt. 5. § 25 wird wie folgt gefasst: „ § 25 Übergangsvorschrift (1) Auf die Vergütung des Verwalters und auf den Ersatz ...
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