§ 22
Eine Vereinbarung, die zu Ungunsten der Schülerin oder des Schülers von den Vorschriften des Abschnitts 4 dieses Gesetzes abweicht, ist nichtig.
interne Verweise§ 4 AltPflG (vom 23.07.2015) ... führt, an Hochschulen erfolgen. In diesem Fall finden die §§ 13 bis 23 dieses Gesetzes und § 9 der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung keine ...
§ 23 AltPflG ... §§ 13 bis 22 finden keine Anwendung auf Schüler und Schülerinnen, die Diakonissen, Diakonieschwestern ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenPflege-Weiterentwicklungsgesetz
G. v. 28.05.2008 BGBl. I S. 874
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