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Zitierungen von § 5 Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing/zur Gestalterin für visuelles Marketing

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 VisMarkGAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VisMarkGAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 VisMarkGAusbV (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing/zur Gestalterin für visuelles Marketing - Sachliche Gliederung -
Anlage 2 VisMarkGAusbV (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing/zur Gestalterin für visuelles Marketing - Zeitliche Gliederung -