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§ 3 - Deutsche-Welle-Gesetz (DWG)
neugefasst durch B. v. 11.01.2005
BGBl. I S. 90
; zuletzt geändert durch
Artikel 3
Abs. 1 G. v. 14.09.2021
BGBl. I S. 4250
Geltung ab 24.12.1997; FNA: 2251-5
Rundfunkwesen
7 weitere Fassungen
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wird in 14 Vorschriften zitiert
Abschnitt 1 Grundlagen der Anstalt
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 2
←
→
§ 4
§ 3 Aufgabe
§ 3 wird in
2 Vorschriften zitiert
(1) Die Deutsche Welle bietet für das Ausland Rundfunk (Hörfunk, Fernsehen) und Telemedien an.
(2) Die Angebote der Deutschen Welle werden in deutscher Sprache sowie auch in anderen Sprachen verbreitet.
§ 2
←
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Zitierungen von
§ 3 DWG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 DWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DWG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 4a DWG Aufgabenplanung
... Schwerpunktvorhaben und deren Gewichtung zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß
§§ 3
und 4 für ihre Angebote dar, aufgeschlüsselt insbesondere nach Zielgebieten, ...
§ 15 DWG Sendetechnik
... Die Deutsche Welle kann zur Erfüllung ihrer Aufgabe nach
§ 3
die gleichen technischen Übertragungsmöglichkeiten nutzen, die den ...
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