Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 37a MPG vom 21.03.2010

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 MPGuaÄndG am 21. März 2010 und Änderungshistorie des MPG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 37a MPG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.03.2010 geltenden Fassung
§ 37a MPG n.F. (neue Fassung)
in der am 21.03.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2326

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 37a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 37a Allgemeine Verwaltungsvorschriften


vorherige Änderung

 


Die Bundesregierung erlässt mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften insbesondere zur Durchführung und Qualitätssicherung der Überwachung, zur Sachkenntnis der mit der Überwachung beauftragten Personen, zur Ausstattung, zum Informationsaustausch und zur Zusammenarbeit der Behörden.


Anzeige