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Artikel 44 - Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB k.a.Abk.)

G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 437; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 120
Geltung ab 01.01.1900; FNA: 4101-1 Nebenvorschriften zum Handelsgesetzbuch
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Artikel 44


Artikel 44 wird in 4 Vorschriften zitiert

(1) 1Die Aufwendungen für die Währungsumstellung auf den Euro dürfen als Bilanzierungshilfe aktiviert werden, soweit es sich um selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens handelt. 2Der Posten ist in der Bilanz unter der Bezeichnung "Aufwendungen für die Währungsumstellung auf den Euro" vor dem Anlagevermögen auszuweisen. 3Die als Bilanzierungshilfe ausgewiesenen Beträge sind in jedem folgenden Geschäftsjahr zu mindestens einem Viertel durch Abschreibung zu tilgen. 4Im Jahresabschluß von Kapitalgesellschaften ist der Posten im Anhang zu erläutern. 5Werden solche Aufwendungen in der Bilanz von Kapitalgesellschaften ausgewiesen, so dürfen Gewinne nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden jederzeit auflösbaren Gewinnrücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags dem angesetzten Betrag mindestens entsprechen.

(2) Absatz 1 ist erstmals auf das nach dem 31. Dezember 1997 endende Geschäftsjahr anzuwenden.

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Zitierungen von Artikel 44 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 44 EGHGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGHGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 53 EGHGB
... nach dem Altfahrzeug-Gesetz" vor dem Anlagevermögen auszuweisen. Artikel 44 Abs. 1 Satz 4 und 5 gilt ...
 
Zitat in folgenden Normen

Altfahrzeug-Gesetz (AltfahrzeugG)
G. v. 21.06.2002 BGBl. I S. 2199
Artikel 1 AltfahrzeugG Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche
... nach dem Altfahrzeug-Gesetz" vor dem Anlagevermögen auszuweisen. Artikel 44 Abs. 1 Satz 4 und 5 gilt entsprechend."  ...

Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV)
neugefasst durch B. v. 24.03.1987 BGBl. I S. 1045; zuletzt geändert durch Artikel 25 Abs. 2 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
§ 4 KHBV Jahresabschluß (vom 01.01.2017)
... 3 Satz 1 und § 284 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs sowie Artikel 28, 42 bis 44 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch, soweit diese Verordnung nichts anderes ...

Pflege-Buchführungsverordnung (PBV)
V. v. 22.11.1995 BGBl. I S. 1528; zuletzt geändert durch Artikel 25 Abs. 9 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
§ 4 PBV Jahresabschluß (vom 01.01.2017)
... 1 und 3 Satz 1, § 284 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs sowie Artikel 28, 42 bis 44 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch. (2) Soweit ein ...