Änderung Artikel 63 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch vom 01.01.2008

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Artikel 63 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2008 geltenden Fassung
Artikel 63 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 5 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2631
 
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Artikel 63 (neu)


(Text neue Fassung)

Artikel 63


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Der Zehnte Abschnitt des Fünften Buchs und § 905 des Handelsgesetzbuchs sind auf Versicherungsverhältnisse, die bis zum Inkrafttreten des Versicherungsvertragsgesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631) am 1. Januar 2008 entstanden sind, bis zum 31. Dezember 2008 anzuwenden.

 



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