§ 20 - Bundeswahlgesetz (BWahlG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 23.07.1993 BGBl. I S. 1288, 1594; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 07.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 91
Geltung ab 03.07.1975; FNA: 111-1 Wahlrecht
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§ 20 Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge


§ 20 hat 2 frühere Fassungen und wird in 20 Vorschriften zitiert

(1) 1Der Kreiswahlvorschlag darf nur den Namen eines Bewerbers enthalten. 2Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Kreiswahlvorschlag benannt werden. 3Als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.

(2) 1Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen von dem Vorstand des Landesverbandes oder, wenn Landesverbände nicht bestehen, von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. 2Sie können nur dann zugelassen werden, wenn für die Partei in dem betreffenden Land eine Landesliste zugelassen wird. 3Kreiswahlvorschläge der in § 18 Abs. 2 genannten Parteien müssen außerdem von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; die Wahlberechtigung muß im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Kreiswahlvorschlages nachzuweisen. 4Das Erfordernis von 200 Unterschriften gilt nicht für Kreiswahlvorschläge von Parteien nationaler Minderheiten.

(3) 1Andere Kreiswahlvorschläge müssen von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. 2Absatz 2 Satz 3 zweiter Halbsatz gilt entsprechend.

(4) Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, andere Kreiswahlvorschläge ein Kennwort enthalten.


Text in der Fassung des Artikels 1 Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes G. v. 7. März 2024 BGBl. 2024 I Nr. 91 m.W.v. 14. März 2024

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Frühere Fassungen von § 20 Bundeswahlgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.03.2024Artikel 1 Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
vom 07.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 91
aktuell vorher 14.06.2023Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
vom 08.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 147
aktuellvor 14.06.2023früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 20 Bundeswahlgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 BWahlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BWahlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 BWahlG Vergabe der Sitze an Bewerber (vom 14.06.2023)
... Ein Wahlkreisbewerber einer Partei ( § 20 Absatz 2 ) ist dann als Abgeordneter gewählt, wenn er die meisten Erststimmen auf sich vereinigt und im ... vergeben (Verfahren der Zweitstimmendeckung). (2) Ein Bewerber, der nach § 20 Absatz 3 vorgeschlagen ist, ist als Abgeordneter eines Wahlkreises dann gewählt, wenn er die meisten ...
§ 18 BWahlG Wahlvorschlagsrecht, Beteiligungsanzeige (vom 14.06.2023)
... Wahlvorschläge können von Parteien und von Wahlberechtigten nach Maßgabe des § 20 eingereicht werden. (2) Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem ...
§ 24 BWahlG Änderung von Kreiswahlvorschlägen
... Verfahren nach § 21 braucht nicht eingehalten zu werden, der Unterschriften nach § 20 Abs. 2 und 3 bedarf es nicht. Nach der Entscheidung über die Zulassung eines ...
§ 25 BWahlG Beseitigung von Mängeln (vom 14.06.2023)
... wenn 1. die Form oder Frist des § 19 nicht gewahrt ist, 2. die nach § 20 Absatz 2 Satz 1 und 3 sowie Absatz 3 erforderlichen gültigen Unterschriften mit dem Nachweis der Wahlberechtigung der ...
§ 27 BWahlG Landeslisten (vom 14.06.2023)
... Bewerber einer Landesliste kann nur vorgeschlagen werden, wer nicht als Bewerber nach § 20 Absatz 3 vorgeschlagen ist. In einer Landesliste kann nur benannt werden, wer seine Zustimmung ...
§ 49b BWahlG Staatliche Mittel für andere Kreiswahlvorschläge (vom 14.07.2018)
... Bewerber eines nach Maßgabe der §§ 18 und 20 von Wahlberechtigten eingereichten Wahlvorschlages, die mindestens 10 vom Hundert der in einem ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Bundeswahlordnung (BWO)
neugefasst durch B. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1376; zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 32 BWO Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen (vom 18.05.2013)
... vorzulegenden Erklärungen, Niederschriften und Versicherungen hin (§§ 20 , 21 und 27 des ...
§ 34 BWO Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge (vom 27.06.2020)
... und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen ( § 20 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes ) deren Kennwort. Er soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson ...
§ 36 BWO Zulassung der Kreiswahlvorschläge (vom 11.12.2008)
... 34 Abs. 1 Satz 2 bezeichneten Angaben fest. Fehlt bei einem anderen Kreiswahlvorschlag (§ 20 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes) das Kennwort oder erweckt es den Eindruck, als handele es sich um ...
§ 45 BWO Stimmzettel, Umschläge für die Briefwahl (vom 31.03.2017)
... Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, oder des Kennworts bei anderen Kreiswahlvorschlägen ( § 20 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes ) und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung; bei einem ...
§ 76 BWO Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis (vom 18.05.2013)
... Ist bei der Wahl im Wahlkreis der Bewerber eines anderen Kreiswahlvorschlages (§ 20 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes) oder der Bewerber einer Partei, für die im Land keine ...
§ 82 BWO Nachwahl (vom 11.12.2008)
... 21 des Bundeswahlgesetzes braucht nicht eingehalten zu werden; der Unterschriften nach § 20 Abs. 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes bedarf es nicht. (3) Bei der Nachwahl wird mit den ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199
Anhang 2 12. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b
... dazu, die Mindestzahl von Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge nach § 20 Absatz 2 Bundeswahlgesetz und § 20 Absatz 3 Bundeswahlgesetz nachzuweisen. Die Verarbeitung der ... für Wahlvorschläge nach § 20 Absatz 2 Bundeswahlgesetz und § 20 Absatz 3 Bundeswahlgesetz nachzuweisen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage ... Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den §§ 19, 20 , 25 und 26 Bundeswahlgesetz und den §§ 34, 35, 36 Bundeswahlordnung. 2. Sie ... sammelnde Partei oder der Unterstützungsunterschriften sammelnde Einzelbewerber ( § 20 Absatz 3 Bundeswahlgesetz ) ... --- 1) Name und Kontaktdaten sind von der Partei oder dem Einzelbewerber ( § 20 Absatz 3 Bundeswahlgesetz ) einzutragen. 2) Kreiswahlleiter, Dienststelle und Kontaktdaten des Kreiswahlleiters ...
Anhang 3 12. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b
... der personenbezogenen Daten dient dazu, Ihre Zustimmung zur Benennung als Bewerber nach § 20 Absatz 1 Bundeswahlgesetz nachzuweisen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage ... Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den §§ 19, 20 , 25 und 26 Bundeswahlgesetz und den §§ 34, 35, 36 Bundeswahlordnung. Ihre ... personenbezogenen Daten ist, außer bei anderen Kreiswahlvorschlägen im Sinne des § 20 Absatz 3 Bundeswahlgesetz , die den Wahlvorschlag einreichende Partei ...
Anhang 4 12. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b
... 9 Absatz 2 Buchstabe g Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den §§ 15, 19, 20 , 25 und 26 Bundeswahlgesetz und den §§ 34, 35, 36 Bundeswahlordnung, bei einem Bewerber ... Hauptwohnsitz gemeldet sind, und, außer bei anderen Kreiswahlvorschlägen im Sinne des § 20 Absatz 3 Bundeswahlgesetz 1), die die Wählbarkeitsbescheinigung einreichende Partei ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
G. v. 08.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 147, 198
Artikel 2 BWahlGuaÄndG Änderung des Bundeswahlgesetzes (vom 14.06.2023)
... § 6 Vergabe der Sitze an Bewerber (1) Ein Wahlkreisbewerber einer Partei ( § 20 Absatz 2 ) ist dann als Abgeordneter gewählt, wenn er die meisten Erststimmen auf sich vereinigt und im ... vergeben (Verfahren der Zweitstimmendeckung). (2) Ein Bewerber, der nach § 20 Absatz 3 vorgeschlagen ist, ist als Abgeordneter eines Wahlkreises dann gewählt, wenn er die meisten ... Wahlvorschläge können von Parteien und von Wahlberechtigten nach Maßgabe des § 20 eingereicht werden." 6. Nach § 20 Absatz 2 Satz 1 wird folgender Satz ... von Wahlberechtigten nach Maßgabe des § 20 eingereicht werden." 6. Nach § 20 Absatz 2 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Sie können nur dann zugelassen werden, ... wird." 7. In § 25 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 werden die Wörter „ § 20 Abs. 2 Sätze 1 und 2" durch die Wörter „§ 20 Absatz 2 Satz 1 und 3" ersetzt.  ... die Wörter „§ 20 Abs. 2 Sätze 1 und 2" durch die Wörter „ § 20 Absatz 2 Satz 1 und 3" ersetzt. 8. § 26 wird wie folgt geändert: a) Nach ... Bewerber einer Landesliste kann nur vorgeschlagen werden, wer nicht als Bewerber nach § 20 Absatz 3 vorgeschlagen ist." 10. § 41 wird wie folgt geändert: a) In ...

Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1482
Artikel 1 26. BWahlGÄndG Änderung des Bundeswahlgesetzes
... bei der Bundestagswahl 2021 Bei der Wahl des 20. Deutschen Bundestages gelten § 20 Absatz 2 und 3 sowie § 27 Absatz 1 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes und § 34 Absatz 4 Satz 1 und § 39 ...

Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
G. v. 07.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 91
Artikel 1 27. BWahlGÄndG Änderung des Bundeswahlgesetzes
... Nr. 147; 2023 I Nr. 198) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 20 Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „Satz 2" durch die Angabe „Satz 3" ersetzt. 2. ...

Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
G. v. 03.05.2013 BGBl. I S. 1082
Artikel 1 22. BWahlGÄndG Änderung des Bundeswahlgesetzes
... für einen im Wahlkreis erfolgreichen Bewerber abgegeben haben, der gemäß § 20 Absatz 3 oder von einer Partei vorgeschlagen ist, die nach Absatz 3 bei der Sitzverteilung nicht ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung
V. v. 28.01.2021 BGBl. I S. 115
§ 2 WahlBewCovV Möglichkeit zur Abweichung von Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung
... dieser Verordnung abweichen. (3) Für andere Kreiswahlvorschläge im Sinne des § 20 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes gelten die Bestimmungen dieser Verordnung ...


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