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§ 17 - Wertermittlungsverordnung (WertV)

V. v. 06.12.1988 BGBl. I S. 2209; aufgehoben durch § 24 V. v. 19.05.2010 BGBl. I S. 639
Geltung ab 01.01.1990; FNA: 213-1-5 Bauwesen
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§ 17 Rohertrag



(1) Der Rohertrag umfaßt alle bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung nachhaltig erzielbaren Einnahmen aus dem Grundstück, insbesondere Mieten und Pachten einschließlich Vergütungen. Umlagen, die zur Deckung von Betriebskosten gezahlt werden, sind nicht zu berücksichtigen.

(2) Werden für die Nutzung von Grundstücken oder Teilen eines Grundstücks keine oder vom Üblichen abweichende Entgelte erzielt, sind die bei einer Vermietung oder Verpachtung nachhaltig erzielbaren Einnahmen zugrunde zu legen.

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Zitierungen von § 17 WertV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 WertV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WertV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 WertV Ermittlung des Verkehrswerts
... das Vergleichswertverfahren (§§ 13 und 14), das Ertragswertverfahren (§§ 15 bis 20), das Sachwertverfahren (§§ 21 bis 25) oder mehrere dieser Verfahren ...
§ 11 WertV Liegenschaftszinssatz
... der Gebäude nach den Grundsätzen des Ertragswertverfahrens (§§ 15 bis 20) zu ...
§ 15 WertV Ermittlungsgrundlagen
... der Gebäude, getrennt von dem Bodenwert auf der Grundlage des Ertrags nach den §§ 16 bis 19 zu ermitteln. (2) Der Bodenwert ist in der Regel im Vergleichswertverfahren ...
§ 16 WertV Ermittlung des Ertragswerts der baulichen Anlagen
... Reinertrag des Grundstücks auszugehen. Der Reinertrag ergibt sich aus dem Rohertrag (§ 17 ) abzüglich der Bewirtschaftungskosten (§ 18). (2) Der Reinertrag ist um den ...
§ 18 WertV Bewirtschaftungskosten
... müssen. (5) Mietausfallwagnis ist das Wagnis einer Ertragsminderung (§ 17 ), die durch uneinbringliche Mietrückstände oder Leerstehen von Raum, der zur Vermietung ...
§ 19 WertV Berücksichtigung sonstiger wertbeeinflussender Umstände
... den Verkehrswert beeinflussende Umstände, die bei der Ermittlung nach den §§ 16 bis 18 noch nicht erfaßt sind, sind durch Zu- oder Abschläge oder in anderer geeigneter ...
§ 20 WertV Ermittlung des Ertragswerts in besonderen Fällen
... Grundstücksmarkts noch ein Wert beigemessen, kann der Ertragswert nach den §§ 15 bis 19 mit einem Bodenwert ermittelt werden, der von dem Wert nach § 15 Abs. 2 abweicht. Bei ...