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Stand: BGBl. I 2012, Nr. 20, S. 1029-1068, ausgegeben am 11.05.2012


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Verordnung über das Verfahren zum Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung (Risikostruktur-Ausgleichsverordnung - RSAV)

V. v. vom 03.01.1994 BGBl. I S. 55; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2983; Geltung ab 01.01.1994
FNA: 860-5-12; 8 Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Kriegsopferversorgung, Eingliederung Behinderter 86 Sozialgesetzbuch
Änderungen / Synopse | 25 Gesetze verweisen aus 29 Artikeln auf Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Eingangsformel

Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften

§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Versichertengruppen

§ 3 Erhebung der Versicherungszeiten

§ 4 Berücksichtigungsfähige Leistungsausgaben

§ 5 Verhältniswerte für die Ermittlung der standardisierten Leistungsausgaben

§ 6 Standardisierte Leistungsausgaben

§ 7 Voraussichtliche standardisierte Leistungsausgaben

§ 8 Beitragspflichtige Einnahmen

§ 9 Voraussichtliche beitragspflichtige Einnahmen

§ 10 Beitragsbedarf

§ 11 Ausgleichsbedarfssatz

§ 12 Finanzkraft

§ 13 Berechnungsgrundlagen

§ 14 Abrechnungsverfahren, Zahlungsverkehr, Säumniszuschläge

§ 15 Bekanntmachungen

§ 15a Prüfung

Zweiter Abschnitt Monatlicher Ausgleich

§ 16 Ansprüche und Verpflichtungen

§ 17 Monatlicher Ausgleich

Dritter Abschnitt Jahresausgleich

§ 18 Allgemeines

§ 19 Jahresausgleich

Vierter Abschnitt Übergangsvorschriften

§ 20 Versichertengruppen 1994 und 1995

§ 21 Versichertenzahl 1994 und 1995

§ 22 Berücksichtigungsfähige Leistungsausgaben 1994

§ 23 Verhältniswerte 1994 und 1995

§ 24 Beitragspflichtige Einnahmen 1994

§ 25 Jahresausgleiche bis 1997

§ 26 Verrechnungen

Fünfter Abschnitt Sonderregelungen

§ 27 Beitrittsgebiet

§ 27a Finanzkraftausgleich ab 1999

§ 28 Berlin

§ 28a Solidarische Finanzierung für aufwändige Leistungsfälle (Risikopool)

Sechster Abschnitt Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 28b (aufgehoben)

§ 28c (aufgehoben)

§ 28d Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme

§ 28e (aufgehoben)

§ 28f Anforderungen an das Verfahren der Erhebung und Übermittlung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten

§ 28g (aufgehoben)

§ 28h Berechnung der Kosten für Bescheidung von Zulassungsanträgen

Siebter Abschnitt Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs ab 2009

§ 29 Grundsätze für die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

§ 30 Erhebung und Verwendung von Daten für die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

§ 31 Auswahl und Anpassung des Klassifikationsmodells

§ 32 Datenmeldungen für den monatlichen Ausgleich

§ 33 Übergangsregelungen zur Einführung des Gesundheitsfonds - Begriffsbestimmungen

§ 33a Ermittlung der fortgeschriebenen Einnahmen

§ 33b Ermittlung der Zuweisungen

§ 33c Durchführung der Übergangsregelungen

§ 34 Datenerhebungen und Gutachtenerstellung zu den Übergangsregelungen zur Einführung des Gesundheitsfonds

Achter Abschnitt Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds (Risikostrukturausgleich) ab 2009

§ 35 Anwendbare Regelungen

§ 36 Ermittlung der Höhe der Grundpauschale

§ 37 Zuweisungen für sonstige Ausgaben

§ 38 Zuweisung für strukturierte Behandlungsprogramme ab 2009

§ 39 Durchführung des Zahlungsverkehrs, monatlicher Ausgleich und Kostentragung

§ 39a Ermittlung des Korrekturbetrags

§ 40 Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen

§ 41 Jahresausgleich

Schlußformel

Anlage 1 (aufgehoben)

Anlage 2 (aufgehoben)

Anlage 2b (aufgehoben)

Anlage 3 (aufgehoben)

Anlage 4 (aufgehoben)

Anlage 4b (aufgehoben)

Anlage 5 (aufgehoben)

Anlage 5a (aufgehoben)

Anlage 6 (aufgehoben)

Anlage 6b (aufgehoben)

Anlage 7 (aufgehoben)

Anlage 8 (aufgehoben)

Anlage 8b (aufgehoben)

Anlage 9 (aufgehoben)

Anlage 10 (aufgehoben)

Anlage 10b (aufgehoben)

Anlage 11 (aufgehoben)

Anlage 12 (aufgehoben)

Anlage 12b (aufgehoben)