Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2007 aufgehoben

§ 4 - Sozialversicherungsausweis-Verordnung (SVAwV k.a.Abk.)

V. v. 25.07.1990 BGBl. I S. 1706; aufgehoben durch Artikel 20 G. v. 19.12.2007 BGBl. I S. 3024
Geltung ab 01.01.1991; FNA: 860-4-1-9 Sozialgesetzbuch
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§ 4 Berlin-Klausel



Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel II § 20 des Sozialgesetzbuches - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - auch im Land Berlin.



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