§ 13h Verbringungsverbot
(1) Die in Anhang I Teil B der
Richtlinie 2000/29/EG aufgeführten Schadorganismen dürfen nicht in die jeweils dort aufgeführten Schutzgebiete verbracht werden.
(2) Die in Anhang II Teil B der
Richtlinie 2000/29/EG aufgeführten Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, die von einem dort jeweils genannten Schadorganismus befallen sind, dürfen in das entsprechend aufgeführte Schutzgebiet nicht verbracht werden.
(3) Die in Anhang III Teil B der
Richtlinie 2000/29/EG aufgeführten Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse dürfen nicht in die dort jeweils aufgeführten Schutzgebiete verbracht werden. Sind in Anhang III Teil B besondere Voraussetzungen für das Verbringungsverbot nach Satz 1 genannt, gilt dies nur bei Vorliegen dieser Voraussetzungen.
(4) Werden gemäß Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe h in Verbindung mit Artikel 18 Abs. 2 der
Richtlinie 2000/29/EG weitere Schutzgebiete anerkannt, dürfen die dort jeweils aufgeführten Schadorganismen sowie die dort aufgeführten Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, die einen Besatz mit den dort aufgeführten Schadorganismen aufweisen, nicht in die jeweiligen Schutzgebiete verbracht werden. Sind in der Anerkennung des Schutzgebietes besondere Voraussetzungen für die Verbringungsverbote genannt, gilt dies nur bei Vorliegen dieser Voraussetzungen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft macht die Liste der Schutzgebiete im Bundesanzeiger bekannt.
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interne Verweise§ 13j PflBeschauV Pflanzenpass ... ausgestellt, soweit die Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse keinem Verbringungsverbot nach § 13h unterliegen, den Anforderungen nach § 13i entsprechen und die Voraussetzungen für das ...
§ 13k PflBeschauV Genehmigung ... 2 ergeben hat, dass die Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse keinem Verbringungsverbot nach § 13h unterliegen, zum Zeitpunkt der Untersuchung den Anforderungen nach § 13i entsprechen und zu ...
§ 15 PflBeschauV Ordnungswidrigkeiten (vom 05.11.2017) ... oder einen Pflanzenpass verwendet, 10. entgegen § 13a Absatz 1 oder § 13h Absatz 1 einen Schadorganismus verbringt, 11. entgegen § 13a Absatz 2, 3 Satz 1 oder Absatz ... entgegen § 13a Absatz 2, 3 Satz 1 oder Absatz 5, den §§ 13b, 13c Absatz 1 Satz 1, § 13h Absatz 2 oder Absatz 3 , § 13i, § 13j Absatz 1 Satz 1, § 13ma Absatz 1 oder Absatz 5 oder § 13mb eine ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenNeunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen
V. v. 10.10.2012 BGBl. I S. 2113
Artikel 2 PflSchRBußGAnpV Änderung der Pflanzenbeschauverordnung ... oder einen Pflanzenpass verwendet, 10. entgegen § 13a Absatz 1 oder § 13h Absatz 1 einen Schadorganismus verbringt, 11. entgegen § 13a Absatz 2, 3 Satz 1 ... § 13a Absatz 2, 3 Satz 1 oder Absatz 5, den §§ 13b, 13c Absatz 1 Satz 1, § 13h Absatz 2 oder Absatz 3, § 13i oder § 13j Absatz 1 Satz 1 eine Pflanze, ein ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
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