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§§ 16 bis 227 - Lastenausgleichsgesetz (LAG)

neugefasst durch B. v. 02.06.1993 BGBl. I S. 845, 1995 I 248; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 17 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1970; FNA: 621-1 Lastenausgleich
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§§ 16 bis 227


§§ 16 bis 227 wird in 1 Vorschrift zitiert

(Die §§ 16 bis 227 wurden in der Neubekanntmachung 1993 nicht abgedruckt. Der letzte Abdruck erfolgte in der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I S. 1909).)



 

Zitierungen von §§ 16 bis 227 LAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 16 bis 227 LAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§§ 16 bis 227 LAG
... §§ 16 bis 227 wurden in der Neubekanntmachung 1993 nicht abgedruckt. Der letzte Abdruck erfolgte in der ...