§ 309 - Lastenausgleichsgesetz (LAG)

neugefasst durch B. v. 02.06.1993 BGBl. I S. 845, 1995 I 248; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 17 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1970; FNA: 621-1 Lastenausgleich
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§ 309


§ 309 wird in 2 Vorschriften zitiert

(weggefallen)

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Zitierungen von § 309 LAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 309 LAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 375 LAG
... in diesem Gebiet genommen haben. b) § 6 Abs. 4, §§ 305, 306, 308 bis 311 sowie § 313 Abs. 1 Satz 3, § 314 Abs. 1 Satz 2 und § 316 Abs. 1 Satz 1 sind ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern
G. v. 02.12.2006 BGBl. I S. 2674
Artikel 5 2. BMIBBG Nichtanwendung von im Einigungsvertrag enthaltenen Maßgaben und Ergänzungen zum Bundesrecht
... 4 Buchstabe a sowie Buchstabe b (BGBl. 1990 II S. 920) in Bezug auf § 6 Abs. 4, §§ 309 , 313, 314 und 316 des Lastenausgleichsgesetzes, ee) Nummer 5 (BGBl. 1990 II S. ...


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