Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 31a - Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)

neugefasst durch B. v. 24.02.2010 BGBl. I S. 150; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 2030-25 Beamte
|

§ 31a Einsatzversorgung



(1) 1Unfallfürsorge wie bei einem Dienstunfall wird auch dann gewährt, wenn ein Beamter auf Grund eines in Ausübung des Dienstes eingetretenen Unfalls oder einer derart eingetretenen Erkrankung im Sinne des § 31 bei einer besonderen Verwendung im Ausland eine gesundheitliche Schädigung erleidet (Einsatzunfall). 2Eine besondere Verwendung im Ausland ist eine Verwendung auf Grund eines Übereinkommens oder einer Vereinbarung mit einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung oder mit einem auswärtigen Staat im Ausland oder außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen,

1.
für die ein Beschluss der Bundesregierung vorliegt oder

2.
die im Rahmen von Maßnahmen nach § 56 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 des Bundesbesoldungsgesetzes stattfindet.

3Dem steht eine sonstige Verwendung im Ausland oder außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen mit vergleichbar gesteigerter Gefährdungslage gleich. 4Die Verwendung im Sinne der Sätze 2 und 3 beginnt mit dem Eintreffen im Einsatzgebiet und endet mit dem Verlassen des Einsatzgebietes.

(2) Gleiches gilt, wenn bei einem Beamten eine Erkrankung oder ihre Folgen oder ein Unfall auf gesundheitsschädigende oder sonst vom Inland wesentlich abweichende Verhältnisse bei einer Verwendung im Sinne des Absatzes 1 zurückzuführen sind oder wenn eine gesundheitliche Schädigung bei dienstlicher Verwendung im Ausland auf einen Unfall oder eine Erkrankung im Zusammenhang mit einer Verschleppung oder einer Gefangenschaft zurückzuführen ist oder darauf beruht, dass der Beamte aus sonstigen mit dem Dienst zusammenhängenden Gründen dem Einflussbereich des Dienstherrn entzogen ist.

(3) § 31 Abs. 5 gilt entsprechend.

(4) Die Unfallfürsorge ist ausgeschlossen, wenn sich der Beamte vorsätzlich oder grob fahrlässig der Gefährdung ausgesetzt oder die Gründe für eine Verschleppung, Gefangenschaft oder sonstige Einflussbereichsentziehung herbeigeführt hat, es sei denn, dass der Ausschluss für ihn eine unbillige Härte wäre.





 

Frühere Fassungen von § 31a BeamtVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 9 Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
vom 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
aktuell vorher 09.08.2019Artikel 2 Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
vom 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
aktuell vorher 11.01.2017Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
vom 05.01.2017 BGBl. I S. 17
aktuellvor 11.01.2017früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 31a BeamtVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31a BeamtVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeamtVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 BeamtVG Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung (vom 01.01.2020)
... gedauert haben. Eine besondere Verwendung im Ausland ist eine Verwendung nach § 31a Absatz 1 Satz 2 in der während der Verwendung geltenden Fassung. (4) Sind sowohl die ...
§ 30 BeamtVG Allgemeines (vom 11.01.2017)
... in besonderen Fällen (§ 43a), 8. Einsatzversorgung im Sinne des § 31a . Im Fall von Absatz 1 Satz 2 und 3 erhält das Kind der Beamtin ...
§ 37 BeamtVG Erhöhtes Unfallruhegehalt (vom 01.01.2020)
... wenn ein Beamter einen Einsatzunfall oder ein diesem gleichstehendes Ereignis im Sinne des § 31a erleidet und er infolge des Einsatzunfalls oder des diesem gleichstehenden Ereignisses ...
§ 43 BeamtVG Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung (vom 01.01.2020)
... Dienstes einen Einsatzunfall oder ein diesem gleichstehendes Ereignis im Sinne des § 31a erleidet. (6) Die Hinterbliebenen erhalten eine einmalige Entschädigung nach ... an den Folgen eines Einsatzunfalls oder eines diesem gleichstehenden Ereignisses im Sinne des § 31a verstorben ist. (7) Für die einmalige Entschädigung nach den ... die einmalige Entschädigung nach den Absätzen 5 und 6 gelten § 31 Abs. 5 und § 31a Abs. 4 entsprechend. Besteht auf Grund derselben Ursache Anspruch sowohl auf eine einmalige ...
§ 43a BeamtVG Schadensausgleich in besonderen Fällen (vom 13.12.2011)
... Angehörigen des öffentlichen Dienstes während einer Verwendung im Sinne des § 31a Abs. 1 infolge von besonderen, vom Inland wesentlich abweichenden Verhältnissen, insbesondere ... Ereignissen, Aufruhr, Unruhen oder Naturkatastrophen oder als Folge der Ereignisse nach § 31a Abs. 2 entstehen, werden ihm in angemessenem Umfang ersetzt. Gleiches gilt für Schäden ... Dienstes betroffen ist. (2) Im Falle einer Verwendung im Sinne des § 31a Abs. 1 wird einem Beamten oder anderen Angehörigen des öffentlichen Dienstes ein ... entzogen ist. (6) Für den Schadensausgleich gelten § 31 Abs. 5 und § 31a Abs. 4 ...
§ 46 BeamtVG Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche (vom 01.01.2020)
... haben aus Anlaß eines Dienstunfalles gegen den Dienstherrn nur die in den §§ 30 bis 43a geregelten Ansprüche. Ist der Beamte nach dem Dienstunfall in den ...
 
Zitat in folgenden Normen

Beamtenversorgungszuständigkeitsanordnung (BeamtVZustAnO)
A. v. 15.12.2015 BGBl. I S. 2358; zuletzt geändert durch Artikel 1 A. v. 25.10.2016 BGBl. I S. 2522
§ 16 BeamtVZustAnO Sonstige Regelungen
... von Dienstunfällen einschließlich Einsatzunfällen nach den §§ 31 und 31a des Beamtenversorgungsgesetzes sowie die Entscheidung, ob die verletzte Person den Unfall ...
Anlage 1 BeamtVZustAnO (zu § 2) (vom 01.01.2017)
... zur Feststellung oder Nachprüfung von Leistungsansprüchen nach den §§ 30 bis 46 BeamtVG und die Prüfung des Kausalzusammenhangs zwischen einem Dienstunfall und einer ...

BMVg-Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung (BMVgBeamtVZustAnO)
Artikel 1 A. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4626
§ 1 BMVgBeamtVZustAnO Übertragung von Aufgaben und Befugnissen (vom 01.01.2022)
... Unfall als Dienstunfall nach § 31 des Beamtenversorgungsgesetzes oder als Einsatzunfall nach § 31a des Beamtenversorgungsgesetzes anerkannt wird, b) die Entscheidung über die Bewilligung von ...
§ 2 BMVgBeamtVZustAnO Entscheidung durch das Bundesministerium der Verteidigung
... Die Entscheidung nach § 31 Absatz 5 und § 31a Absatz 3 des Beamtenversorgungsgesetzes und die Entscheidung über die Gewährung von Entschädigungsleistungen nach § 43 ...

Einsatz-Weiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG)
neugefasst durch B. v. 04.09.2012 BGBl. I S. 2070; zuletzt geändert durch Artikel 70 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 1 EinsatzWVG Begriffsbestimmung (vom 01.09.2009)
... durch einen Einsatzunfall im Sinne von § 63c des Soldatenversorgungsgesetzes oder § 31a des Beamtenversorgungsgesetzes erlitten haben.  ...
§ 2 EinsatzWVG Anwendungsbereich (vom 01.09.2009)
... anzuwenden. (3) § 63c Abs. 6 des Soldatenversorgungsgesetzes und § 31a Abs. 4 des Beamtenversorgungsgesetzes gelten entsprechend.  ...
§ 20 EinsatzWVG Zum Bund abgeordnete Beschäftigte (vom 26.07.2012)
... an eine Bundesbehörde ohne eigenes grobes Verschulden einen Einsatzunfall im Sinne von § 31a des Beamtenversorgungsgesetzes erlitten haben und infolge des Einsatzunfalls nicht in ihrem ... Absatz 1 Satz 4 als Einsatzgeschädigte gilt, an den Folgen eines Einsatzunfalls der in § 31a des Beamtenversorgungsgesetzes bezeichneten Art verstorben und hat sie eine einmalige ...

Erschwerniszulagenverordnung (EZulV)
neugefasst durch B. v. 03.12.1998 BGBl. I S. 3497; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
§ 4a EZulV Weitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit (vom 01.10.2013)
... dienstunfähig sind a) infolge eines Unfalls im Sinne des § 31a Absatz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes oder b) infolge eines Dienstunfalls im Sinne ...
§ 17d EZulV Weitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit (vom 01.10.2013)
... dienstunfähig sind a) infolge eines Unfalls im Sinne des § 31a Absatz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes oder b) eines Dienstunfalls im Sinne des ...
§ 19 EZulV Weitergewährung bei Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit (vom 01.10.2013)
... dienstunfähig sind a) infolge eines Unfalls im Sinne des § 31a Absatz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes oder b) infolge eines Dienstunfalls im Sinne ...

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
Artikel 1 G. v. 07.08.1996 BGBl. I S. 1254; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101
§ 94 SGB VII Mehrleistungen (vom 23.07.2009)
... Buchstabe a versichert sind, wenn diese an einer besonderen Auslandsverwendung im Sinne des § 31a des Beamtenversorgungsgesetzes oder des § 63c des Soldatenversorgungsgesetzes teilnehmen, ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
§ 76e SGB VI Zuschläge an Entgeltpunkten für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung (vom 13.12.2011)
... besonderen Auslandsverwendung nach § 63c Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes oder § 31a Absatz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes ab dem 13. Dezember 2011 werden Zuschläge an ...

THW-Auslandsunfallfürsorgeverordnung (THW-AuslUFV)
V. v. 24.10.1996 BGBl. I S. 1571; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2350
§ 2 THW-AuslUFV Erkrankungen und Unfälle im Ausland (vom 01.09.2009)
... wird diesen Personen Unfallfürsorge in sinngemäßer Anwendung des § 31a des Beamtenversorgungsgesetzes gewährt, wenn eine Erkrankung oder deren Folgen auf ...

THW-Gesetz (THWG)
G. v. 22.01.1990 BGBl. I S. 118; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 8 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402
§ 3 THWG Ausgleichsansprüche und soziale Sicherung (vom 02.04.2021)
... über eine Gewährung von Unfallfürsorge in sinngemäßer Anwendung der §§ 31a und 46 Abs. 4 des Beamtenversorgungsgesetzes unter Berücksichtigung von Leistungen der ...

Anordnung zur Änderung der Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung
A. v. 14.01.2011 BGBl. I S. 51
Anhang BeamtVZustAnOÄndAnO
... zur Feststellung oder Nachprüfung von Leistungsansprüchen nach den §§ 30 bis 46 des BeamtVG, soweit keine andere Zuständigkeit gegeben ist. 5) Die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Anordnung zur Neufassung der BMVg-Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung
A. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4626
Artikel 2 BMVgBeamtVZustNFAnO Änderung der BMVg-Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung
... Unfall als Dienstunfall nach § 31 des Beamtenversorgungsgesetzes oder als Einsatzunfall nach § 31a des Beamtenversorgungsgesetzes anerkannt wird, b) die Entscheidung über die Bewilligung von ...

Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 9 BesStMG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... Tage gedauert haben. Eine besondere Verwendung im Ausland ist eine Verwendung nach § 31a Absatz 1 Satz 2 in der während der Verwendung geltenden Fassung." d) Der bisherige Absatz 3 ... b) In Absatz 5 werden die Wörter „oder infolge" gestrichen. 21. In § 31a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 wird die Angabe „Nummer 3" durch die Angabe „Nummer 4" ersetzt.  ...

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 2 BwEinsatzBerStG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... durch dienstliche Verrichtungen nach Satz 1 verursacht worden ist." 2. § 31a Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Unfallfürsorge wie bei einem Dienstunfall wird ...

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 4 DNeuG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... In Satz 1 wird die Angabe „im Rahmen einer besonderen Auslandsverwendung im Sinne des § 31a " gestrichen. bb) In Satz 3 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und ...

Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz (EinsatzVVerbG)
G. v. 05.12.2011 BGBl. I S. 2458
Artikel 2 EinsatzVVerbG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... Satz angefügt: „Zeiten einer besonderen Verwendung im Ausland nach § 31a Absatz 1 können, soweit sie nach Vollendung des 17. Lebensjahres liegen, bis zum Doppelten ...
Artikel 6 EinsatzVVerbG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... besonderen Auslandsverwendung nach § 63c Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes oder § 31a Absatz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes ab dem 13. Dezember 2011 werden Zuschläge an ...

Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 17
Artikel 3 VersRücklGuDRÄndG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... eigenes dem Grunde nach kindergeldberechtigendes Kind" ersetzt. 13. In § 31a Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „oder infolge" gestrichen. 14. In ...

Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten
V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3286, 3741
Artikel 2 EZulVuaÄndV Weitere Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... dienstunfähig sind a) infolge eines Unfalls im Sinne des § 31a Absatz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes oder b) infolge eines Dienstunfalls im Sinne ... dienstunfähig sind a) infolge eines Unfalls im Sinne des § 31a Absatz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes oder b) eines Dienstunfalls im Sinne des ... dienstunfähig sind a) infolge eines Unfalls im Sinne des § 31a Absatz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes oder b) infolge eines Dienstunfalls im Sinne ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung (BeamtVZustAnO)
A. v. 26.06.2010 BGBl. I S. 908; aufgehoben durch A. v. 13.09.2013 BGBl. I S. 3619
Anlage 1 BeamtVZustAnO (vom 01.01.2011)
... zur Feststellung oder Nachprüfung von Leistungsansprüchen nach den §§ 30 bis 46 des BeamtVG, soweit keine andere Zuständigkeit gegeben ist. 5) Die Entscheidung ...

Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung (BeamtVZustAnO)
A. v. 13.09.2013 BGBl. I S. 3619; aufgehoben durch § 19 A. v. 15.12.2015 BGBl. I S. 2358
G. BeamtVZustAnO Sonstige Regelungen
... von Dienstunfällen einschließlich Einsatzunfällen nach den §§ 31 und 31a des Beamtenversorgungsgesetzes sowie die Entscheidung, ob der Verletzte den Unfall ...
Anlage 1 BeamtVZustAnO (zu Abschnitt A Nummer I)
... zur Feststellung oder Nachprüfung von Leistungsansprüchen nach den §§ 30 bis 46 BeamtVG und die Prüfung des Kausalzusammenhangs zwischen einem Dienstunfall und einer ...

BMVg-Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung (BMVgBeamtVZustAnO)
A. v. 30.09.2013 BGBl. I S. 3739; aufgehoben durch Artikel 3 A. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4626
§ 1 BMVgBeamtVZustAnO Übertragung von Zuständigkeiten
... von Dienstunfällen einschließlich Einsatzunfällen nach den §§ 31 und 31a Absatz 1 und 2 des Beamtenversorgungsgesetzes sowie die Feststellung nach § 44 Absatz 1 des ...
§ 2 BMVgBeamtVZustAnO Entscheidung durch das Bundesministerium der Verteidigung
... Die Entscheidung nach § 31 Absatz 5 und § 31a Absatz 3 des Beamtenversorgungsgesetzes und die Entscheidung über die Gewährung von ...