Zitierungen von § 47 BeamtVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 BeamtVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeamtVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 47a BeamtVG Übergangsgeld für entlassene politische Beamte (vom 01.01.2020)
... von sechs Monaten, längstens für die Dauer von drei Jahren, gewährt. (3) § 47 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 und Abs. 4 gilt entsprechend. (4) Bezieht der entlassene Beamte Erwerbs- oder ...
§ 62 BeamtVG Anzeigepflicht (vom 01.01.2023)
... von Einkünften nach den §§ 10, 14 Abs. 5, § 22 Absatz 1 Satz 2 und §§ 47 , 47a sowie den §§ 53 bis 56 und 61 Abs. 2, 3. die Witwe auch die Heirat ... privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst in den Fällen des § 47 Abs. 5 und des § 47a, 5. die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit nach dem Sechsten ...
§ 66 BeamtVG Beamte auf Zeit (vom 01.01.2020)
... Zeit ernannte Militärgeistliche keine Anwendung. (3) Ein Übergangsgeld nach § 47 wird nicht gewährt, wenn der Beamte auf Zeit einer gesetzlichen Verpflichtung, sein Amt nach ...
§ 67 BeamtVG Professoren an Hochschulen, Hochschuldozenten, Oberassistenten, Oberingenieure, Wissenschaftliche und Künstlerische Assistenten mit Bezügen nach § 77 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Professoren und hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen mit Bezügen nach der Bundesbesoldungsordnung W (vom 01.01.2023)
... und Künstlerische Assistenten beträgt das Übergangsgeld abweichend von § 47 Abs. 1 Satz 1 für ein Jahr Dienstzeit das Einfache, insgesamt höchstens das Sechsfache der ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Geschäftsbereich der Deutschen Telekom AG (ZOVersDTAG)
A. v. 25.07.1997 BGBl. I S. 2288; zuletzt geändert durch III. A. v. 02.12.1997 BGBl. 1998 I S. 523
I. ZOVersDTAG Pensionsfestsetzungs- und -regelungsbehörden
... Telekom AG besteht. (4) Für die Gewährung von Übergangsgeld nach § 47 des Beamtenversorgungsgesetzes ist das Dienstleistungszentrum Personal in Münster ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 4 DNeuG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
...  „dies gilt nicht in den Fällen des § 32." 24. In § 47 Abs. 3 Nr. 1 wird die Angabe „§§ 28, 29 und 31 Abs. 1 Nr. 1 des ...

Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 15.03.2012 BGBl. I S. 462, 1489
Artikel 4 BBeamtGewG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... Dienstherrn im Bundesgebiet" ersetzt. 13. In § 47 Absatz 3 Nummer 1 werden die Wörter „oder des § 33 Absatz 2 des ...


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