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§ 2 - Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (1. KrWaffKontrGDV k.a.Abk.)

§ 2



Die dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zustehenden Überwachungsbefugnisse werden auf das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übertragen.





 

Frühere Fassungen von § 2 Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 31 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 344 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 1. KrWaffKontrGDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. KrWaffKontrGDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 344 9. ZustAnpV Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
... die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt. 2. In § 2 werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 31 10. ZustAnpV Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
... die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt. 2. In § 2 werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter ...