Zitierungen von § 5 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 PersFachkPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PersFachkPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 PersFachkPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (vom 17.12.2019)
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 8 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu ...
§ 8 PersFachkPrV Zeugnisse (vom 17.12.2019)
... als Dezimalzahl mit einer Nachkommastelle und in Worten anzugeben. Jede Befreiung nach § 5 ist mit Ort, Datum und der Bezeichnung des Prüfungsgremiums der anderen vergleichbaren ...
Anlage 2 PersFachkPrV (zu § 8) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
... die Gesamtnote als Zahl, 5. die Gesamtnote in Worten, 6. Befreiungen nach § 5 , 7. Vorliegen des Nachweises über den Erwerb der berufs- und ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
Artikel 31 2. FortbPrüfVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau
... 1" durch die Wörter „den §§ 2 bis 4" ersetzt. 2. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen ... 2 bis 4" ersetzt. 2. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen Der Prüfungsteilnehmer oder die ... b) Der Klammerzusatz wird durch den Klammerzusatz „(Im Fall des § 5 : „Der Prüfungsteilnehmer/ Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 5 im Hinblick ... des § 5: „Der Prüfungsteilnehmer/ Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 5 im Hinblick auf die am ... in ... vor ... abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil ...


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