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§ 128a - Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)

Artikel 1 G. v. 27.12.2003 BGBl. I S. 3022, 3023; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 860-12 Sozialgesetzbuch
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§ 128a Bundesstatistik für das Vierte Kapitel



(1) 1Zur Beurteilung der Auswirkungen des Vierten Kapitels sowie zu seiner Fortentwicklung sind Erhebungen über die Leistungsberechtigten als Bundesstatistik durchzuführen. 2Die Erhebungen erfolgen zentral durch das Statistische Bundesamt.

(2) Die Statistik nach Absatz 1 umfasst folgende Merkmalkategorien:

1.
Persönliche Merkmale,

2.
Art und Höhe der Bedarfe,

3.
Art und Höhe der angerechneten Einkommen, der nach § 82 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 nicht zum Einkommen gehörenden Beträge, der nach § 82 Absatz 2 Satz 2 nicht als Einkommen zu berücksichtigenden Beträge und der nach § 82 Absatz 3, 4 und 6 sowie nach § 82a abgesetzten Beträge.





 

Frühere Fassungen von § 128a SGB XII

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 1 Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
aktuell vorher 01.01.2021 (17.02.2021)Artikel 6 Gesetz Digitale Rentenübersicht
vom 11.02.2021 BGBl. I S. 154
aktuell vorher 01.01.2015Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
vom 20.12.2012 BGBl. I S. 2783
aktuellvor 01.01.2015früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 128a SGB XII

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 128a SGB XII verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XII selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 128b SGB XII Persönliche Merkmale (vom 01.01.2024)
... nach § 128a Absatz 2 Nummer 1 sind 1. Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit und Bundesland, 2. ...
§ 128c SGB XII Art und Höhe der Bedarfe (vom 01.01.2020)
... nach § 128a Absatz 2 Nummer 2 sind 1. Regelbedarfsstufe, gezahlter Regelsatz in den Regelbedarfsstufen und ...
§ 128d SGB XII Art und Höhe der angerechneten Einkommen und abgesetzten Beträge (vom 01.01.2024)
... Erhebungsmerkmale nach § 128a Absatz 2 Nummer 3 sind die jeweilige Höhe der angerechneten Einkommensart, getrennt nach 1. ... Kinder, 12. sonstige Einkünfte. (2) Weitere Erhebungsmerkmale nach § 128a Absatz 2 Nummer 3 sind die Art und Höhe der nach § 82 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 nicht zum Einkommen ...
§ 128e SGB XII Hilfsmerkmale (vom 01.01.2015)
... Hilfsmerkmale für die Bundesstatistik nach § 128a sind 1. Name und Anschrift der nach § 128g Auskunftspflichtigen, 2. die ...
§ 128f SGB XII Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkte (vom 01.01.2021)
... Die Bundesstatistik nach § 128a wird quartalsweise durchgeführt. (2) Die Merkmale nach den §§ 128b bis ...
§ 128g SGB XII Auskunftspflicht (vom 01.01.2015)
... Für die Bundesstatistik nach § 128a besteht Auskunftspflicht. Die Auskunftserteilung für die Angaben nach § 128e ...
§ 128h SGB XII Datenübermittlung, Veröffentlichung (vom 26.11.2019)
... für die Regelung von Einzelfällen, Tabellen mit den Ergebnissen der Bundesstatistik nach § 128a , auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. (3) Zur ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz Digitale Rentenübersicht
G. v. 11.02.2021 BGBl. I S. 154, 2022 BGBl. I S. 105, 1539
Artikel 6 RentÜGEG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... 128d die Wörter „und abgesetzten Beträge" angefügt. 2. In § 128a Absatz 2 Nummer 3 werden nach dem Wort „Einkommen" die Wörter „und der nach § 82 Absatz 2 ... Folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) Weitere Erhebungsmerkmale nach § 128a Absatz 2 Nummer 3 sind die Art und Höhe der nach § 82 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3, 4 und 6 sowie nach § ...

Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 1 SGBXIIuXIVÄndG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... e" durch die Angabe „§ 122 Absatz 1 Nummer 3 und 5" ersetzt. 13. § 128a Absatz 2 Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. Art und Höhe der angerechneten Einkommen, der ... b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Weitere Erhebungsmerkmale nach § 128a Absatz 2 Nummer 3 sind die Art und Höhe der nach § 82 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 nicht zum Einkommen ...