§ 60a (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBundesteilhabegesetz (BTHG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 11 BTHG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr 2017 ... folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 60 wird folgende Angabe zu § 60a eingefügt: „§ 60a Sonderregelungen zum Einsatz von ... Angabe zu § 60 wird folgende Angabe zu § 60a eingefügt: „§ 60a Sonderregelungen zum Einsatz von Vermögen". b) Nach der Angabe zu § 66 ... den Bund in den Jahren 2017 bis 2019". 2. Nach § 60 wird folgender § 60a eingefügt: „§ 60a Sonderregelungen zum Einsatz von Vermögen ... 2. Nach § 60 wird folgender § 60a eingefügt: „§ 60a Sonderregelungen zum Einsatz von Vermögen Bis zum 31. Dezember 2019 gilt für ...
Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2541, 2019 I S. 162
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