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Zitierungen von § 3 Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamten- oder Wehrdienstverhältnis im Bereich des Bundesministers der Verteidigung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BMVgWidAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMVgWidAnO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 BMVgWidAnO Vertretung bei Klagen aus dem Beamten- oder Wehrdienstverhältnis
... zuständig bin und im Einzelfall die Vertretung des Dienstherrn nicht auf eine der in § 3 Abs. 1 genannten Behörden übertrage, wird der Dienstherr durch mich vertreten; das gilt ...
§ 4 BMVgWidAnO Vorbehaltsklausel
... besonderen Fällen behalte ich mir die Zuständigkeiten nach den §§ 1 bis 3 dieser Anordnung ...