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Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 13 des Wassersicherstellungsgesetzes (WasSiG§13V k.a.Abk.)

V. v. 07.05.1986 BGBl. I S. 715
Geltung ab 17.05.1986; FNA: 753-4-3 Wasserwirtschaft

Eingangsformel



Auf Grund des § 13 Abs. 2 des Wassersicherstellungsgesetzes vom 24. August 1965 (BGBl. I S. 1225) der durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. März 1975 (BGBl. I S. 705) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:


§ 1



(1) Die Ermächtigung der Bundesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 13 Abs. 1 des Wassersicherstellungsgesetzes wird auf die Landesregierungen übertragen.

(2) Die Landesregierungen können die ihnen nach Absatz 1 übertragene Ermächtigung durch Rechtsverordnung weiter übertragen.


§ 2



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

 
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