Zitierungen von § 7 FlErwV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 FlErwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FlErwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 FlErwV (zu § 7) (vom 01.01.2024)
Anlage 2 FlErwV (zu § 7) (vom 11.07.2009)
Anlage 3 FlErwV (zu § 7) (vom 11.07.2009)
Anlage 4 FlErwV (zu § 7) (vom 30.03.2011)
Anlage 5 FlErwV (zu § 7) (vom 01.01.2024)
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG)
neugefasst durch B. v. 13.07.2004 BGBl. I S. 1665; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 12 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 3 AusglLeistG Flächenerwerb (vom 01.01.2024)
... Flächenumgriffs, ist der Verkehrswert. Für Kaufbewerber, deren Kaufantrag nach § 7 der Flächenerwerbsverordnung in der am 30. Dezember 1995 geltenden Fassung (BGBl. I S. 2072) wegen Nichterfüllung der ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Flächenerwerbsänderungsgesetz (FlErwÄndG)
G. v. 03.07.2009 BGBl. I S. 1688
Artikel 2 FlErwÄndG Änderung der Flächenerwerbsverordnung
... Fassung: „(3) § 5 Abs. 2 gilt entsprechend." 7. Dem § 7 wird der folgende Satz angefügt: „Vor Abschluss des notariell beurkundeten ... Satz 1" ersetzt. 17. § 18 wird § 16. 18. Anlage 1 zu § 7 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 5a ... 10 bis 12 und die Überschriften dazu werden gestrichen. 19. Anlage 2 zu § 7 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 3a ... 10 bis 12 und die Überschriften dazu werden gestrichen. 20. Anlage 3 zu § 7 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 2a ... Angabe „20" durch die Angabe „15" ersetzt. 21. Anlage 4 zu § 7 wird wie folgt geändert: Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 4a eingefügt: ... Union, Liechtensteins oder der Schweiz unterliegt". 22. Anlage 5 zu § 7 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden nach dem Wort ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed