Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 6 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 IndMetMeistV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IndMetMeistV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 IndMetMeistV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (vom 17.12.2019)
... Metall erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 9 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation ...
§ 9 IndMetMeistV Zeugnisse (vom 17.12.2019)
... als Dezimalzahl mit einer Nachkommastelle und in Worten anzugeben. Jede Befreiung nach § 6 ist mit Ort, Datum und Bezeichnung des Prüfungsgremiums der anderen vergleichbaren ...
Anlage 2 IndMetMeistV (zu § 9) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
... Gesamtnote als Dezimalzahl, 5. die Gesamtnote in Worten, 6. Befreiungen nach § 6 , 7. Vorliegen des Nachweises über den Erwerb der berufs- und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
Artikel 25 2. FortbPrüfVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall
... durch einen Punkt ersetzt. b) Die Nummer 3 wird aufgehoben. 3. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen ... Nummer 3 wird aufgehoben. 3. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen Der Prüfungsteilnehmer oder die ... I und II werden jeweils die Klammerzusätze durch den Klammerzusatz „(Im Fall des § 6 : „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick ... des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick auf die am ... in ... vor ... abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil ...  ...