Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1) Liste der von bestimmten Verboten ausgenommenen Wildarten
Rebhuhn (Perdix perdix L.)
Fasan (Phasianus colchicus L.)
Ringeltaube (Columba palumbus L.)
Graugans (Anser anser L.)
Stockente (Anas platyrhynchos L.)
Pfeifente (Anas penelope L.)
Krickente (Anas crecca L.)
Spießente (Anas acuta L.)
Tafelente (Aythya ferina L.)
Blässhuhn (Fulica atra L.)
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interne Verweise§ 2 BWildSchV Verbote (vom 18.07.2018) ... Beschränkungen sind 1. Tiere oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere der in Anlage 2 genannten Arten, 2. Tiere oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere der in Anlage 3 ... Absatzes 1 gelten ferner nicht für Tiere oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere der in der Anlage 2 genannten Arten und der Art Wachtel, die in der Gefangenschaft gezüchtet wurden und nicht ...
Zitat in folgenden NormenVerordnung zur Änderung der Bundeswildschutzverordnung
V. v. 28.06.2018 BGBl. I S. 1159
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Bundeswildschutzverordnung
V. v. 28.06.2018 BGBl. I S. 1159
Artikel 1 BWildSchVÄndV ... Beschränkungen sind 1. Tiere oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere der in Anlage 2 genannten Arten, 2. Tiere oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere der in Anlage 3 ... Absatzes 1 gelten ferner nicht für Tiere oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere der in der Anlage 2 genannten Arten und der Art Wachtel, die in der Gefangenschaft gezüchtet wurden und nicht ... die Wörter „oder Abs. 3 Nr. 2 Satz 2" gestrichen. 4. Die Anlagen 1 bis 5 werden wie aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtlich ...
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