§ 290 - Handelsgesetzbuch (HGB)

G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 219; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 120
Geltung ab 01.01.1900; FNA: 4100-1 Handelsgesetzbuch
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§ 290 Pflicht zur Aufstellung


§ 290 hat 6 frühere Fassungen und wird in 92 Vorschriften zitiert

(1) 1Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) mit Sitz im Inland haben in den ersten fünf Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das vergangene Konzerngeschäftsjahr einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, wenn diese auf ein anderes Unternehmen (Tochterunternehmen) unmittel- oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. 2Ist das Mutterunternehmen eine Kapitalgesellschaft im Sinn des § 325 Abs. 4 Satz 1, sind der Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht in den ersten vier Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das vergangene Konzerngeschäftsjahr aufzustellen.

(2) Beherrschender Einfluss eines Mutterunternehmens besteht stets, wenn

1.
ihm bei einem anderen Unternehmen die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht;

2.
ihm bei einem anderen Unternehmen das Recht zusteht, die Mehrheit der Mitglieder des die Finanz- und Geschäftspolitik bestimmenden Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen, und es gleichzeitig Gesellschafter ist;

3.
ihm das Recht zusteht, die Finanz- und Geschäftspolitik auf Grund eines mit einem anderen Unternehmen geschlossenen Beherrschungsvertrages oder auf Grund einer Bestimmung in der Satzung des anderen Unternehmens zu bestimmen, oder

4.
1es bei wirtschaftlicher Betrachtung die Mehrheit der Risiken und Chancen eines Unternehmens trägt, das zur Erreichung eines eng begrenzten und genau definierten Ziels des Mutterunternehmens dient (Zweckgesellschaft). 2Neben Unternehmen können Zweckgesellschaften auch sonstige juristische Personen des Privatrechts oder unselbständige Sondervermögen des Privatrechts sein, ausgenommen als Sondervermögen aufgelegte offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen im Sinn des § 284 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder vergleichbare EU-Investmentvermögen oder ausländische Investmentvermögen, die den als Sondervermögen aufgelegten offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen im Sinn des § 284 des Kapitalanlagegesetzbuchs vergleichbar sind, oder als Sondervermögen aufgelegte geschlossene inländische Spezial-AIF oder vergleichbare EU-Investmentvermögen oder ausländische Investmentvermögen, die den als Sondervermögen aufgelegten geschlossenen inländischen Spezial-AIF vergleichbar sind.

(3) 1Als Rechte, die einem Mutterunternehmen nach Absatz 2 zustehen, gelten auch die einem anderen Tochterunternehmen zustehenden Rechte und die den für Rechnung des Mutterunternehmens oder von Tochterunternehmen handelnden Personen zustehenden Rechte. 2Den einem Mutterunternehmen an einem anderen Unternehmen zustehenden Rechten werden die Rechte hinzugerechnet, über die es selbst oder eines seiner Tochterunternehmen auf Grund einer Vereinbarung mit anderen Gesellschaftern dieses Unternehmens verfügen kann. 3Abzuziehen sind Rechte, die

1.
mit Anteilen verbunden sind, die von dem Mutterunternehmen oder von dessen Tochterunternehmen für Rechnung einer anderen Person gehalten werden, oder

2.
mit Anteilen verbunden sind, die als Sicherheit gehalten werden, sofern diese Rechte nach Weisung des Sicherungsgebers oder, wenn ein Kreditinstitut die Anteile als Sicherheit für ein Darlehen hält, im Interesse des Sicherungsgebers ausgeübt werden.

(4) 1Welcher Teil der Stimmrechte einem Unternehmen zusteht, bestimmt sich für die Berechnung der Mehrheit nach Absatz 2 Nr. 1 nach dem Verhältnis der Zahl der Stimmrechte, die es aus den ihm gehörenden Anteilen ausüben kann, zur Gesamtzahl aller Stimmrechte. 2Von der Gesamtzahl aller Stimmrechte sind die Stimmrechte aus eigenen Anteilen abzuziehen, die dem Tochterunternehmen selbst, einem seiner Tochterunternehmen oder einer anderen Person für Rechnung dieser Unternehmen gehören.

(5) Ein Mutterunternehmen ist von der Pflicht, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, befreit, wenn es nur Tochterunternehmen hat, die gemäß § 296 nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden brauchen.


Text in der Fassung des Artikels 10 Fondsstandortgesetz (FoStoG) G. v. 3. Juni 2021 BGBl. I S. 1498 m.W.v. 2. August 2021

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Frühere Fassungen von § 290 HGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 02.08.2021Artikel 10 Fondsstandortgesetz (FoStoG)
vom 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
aktuell vorher 23.07.2015Artikel 1 Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
vom 17.07.2015 BGBl. I S. 1245
aktuell vorher 22.07.2013Artikel 6 AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG)
vom 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
aktuell vorher 28.12.2012Artikel 1 Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG)
vom 20.12.2012 BGBl. I S. 2751
aktuell vorher 29.05.2009Artikel 1 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
vom 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
aktuell vorher 01.01.2007Artikel 1 Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
vom 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
aktuellvor 01.01.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 290 HGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 290 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 271 HGB Beteiligungen. Verbundene Unternehmen (vom 22.06.2023)
... die im Verhältnis zueinander Mutterunternehmen und Tochterunternehmen gemäß § 290 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 bis 4 sind; alle mit demselben Mutterunternehmen verbundenen Tochterunternehmen sind auch untereinander ...
§ 286 HGB Unterlassen von Angaben (vom 01.01.2020)
... 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn die Kapitalgesellschaft oder eines ihrer Tochterunternehmen ( § 290 Abs. 1 und 2 ) am Abschlussstichtag kapitalmarktorientiert im Sinn des § 264d ist. Im ...
§ 315a HGB Ergänzende Vorschriften für bestimmte Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien (vom 01.01.2020)
... ( § 290 ), die einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Absatz 7 des Wertpapiererwerbs- und ...
§ 315b HGB Pflicht zur nichtfinanziellen Konzernerklärung; Befreiungen (vom 01.01.2019)
... Eine Kapitalgesellschaft, die Mutterunternehmen ( § 290 ) ist, hat ihren Konzernlagebericht um eine nichtfinanzielle Konzernerklärung zu erweitern, ...
§ 331 HGB Unrichtige Darstellung (vom 01.07.2021)
... Organs oder als vertretungsberechtigter Gesellschafter eines ihrer Tochterunternehmen ( § 290 Abs. 1, 2 ) in Aufklärungen oder Nachweisen, die nach § 320 einem Abschlußprüfer der ...
§ 333 HGB Verletzung der Geheimhaltungspflicht (vom 01.01.2022)
... Geldstrafe wird bestraft, wer ein Geheimnis der Kapitalgesellschaft, eines Tochterunternehmens ( § 290 Abs. 1, 2 ), eines gemeinsam geführten Unternehmens (§ 310) oder eines assoziierten Unternehmens ...
§ 334 HGB Bußgeldvorschriften (vom 22.06.2023)
... bei der Kapitalgesellschaft um ein Mutterunternehmen oder um ein Tochterunternehmen im Sinne des § 290 , ist anstelle des Gesamtumsatzes der Kapitalgesellschaft der Gesamtumsatz im Konzernabschluss des ...
§ 335 HGB Festsetzung von Ordnungsgeld; Verordnungsermächtigungen (vom 22.06.2023)
... bei der Kapitalgesellschaft um ein Mutterunternehmen oder um ein Tochterunternehmen im Sinne von § 290 , ist anstelle des Gesamtumsatzes der Kapitalgesellschaft der Gesamtumsatz im Konzernabschluss des ...
§ 340i HGB Pflicht zur Aufstellung (vom 01.01.2020)
... den Fällen des § 315e Abs. 1 finden von den in Absatz 1 genannten Vorschriften nur die §§ 290 bis 292, 315e Anwendung; die Sätze 1 und 2 dieses Absatzes sowie § 340j sind nicht ... 323 gelten entsprechend. (5) Ein Kreditinstitut, das ein Mutterunternehmen ( § 290 ) ist, hat den Konzernlagebericht um eine nichtfinanzielle Konzernerklärung zu erweitern, wenn ...
§ 340n HGB Bußgeldvorschriften (vom 22.06.2023)
... sich bei dem Kreditinstitut um ein Mutterunternehmen oder um ein Tochterunternehmen im Sinne des § 290 , ist anstelle des Gesamtumsatzes des Kreditinstituts der jeweilige Gesamtbetrag im ...
§ 341i HGB Aufstellung, Fristen (vom 01.01.2007)
... eines Mutterunternehmens haben den Konzernabschluß und den Konzernlagebericht abweichend von § 290 Abs. 1 innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Aufstellungsfrist für den zuletzt aufzustellenden ...
§ 341j HGB Anzuwendende Vorschriften (vom 01.01.2020)
... In den Fällen des § 315e Abs. 1 finden abweichend von Satz 1 nur die §§ 290 bis 292, 315e Anwendung; die Sätze 2 und 3 dieses Absatzes und Absatz 2, § 341i Abs. 3 ... anzuwenden. (4) Ein Versicherungsunternehmen, das ein Mutterunternehmen ( § 290 ) ist, hat den Konzernlagebericht um eine nichtfinanzielle Konzernerklärung zu erweitern, wenn ...
§ 341n HGB Bußgeldvorschriften (vom 22.06.2023)
... dem Versicherungsunternehmen um ein Mutterunternehmen oder um ein Tochterunternehmen im Sinne des § 290 , ist anstelle des Gesamtumsatzes des Versicherungsunternehmens der jeweilige Gesamtbetrag im ...
§ 341r HGB Begriffsbestimmungen (vom 26.11.2015)
... oder Agenturen sowie Unternehmen, auf die eine dieser Behörden im Sinne von § 290 beherrschenden Einfluss ausüben kann; 5. Projekte: die Zusammenfassung operativer ...
§ 341v HGB Konzernzahlungsbericht; Befreiung (vom 23.07.2015)
... Kapitalgesellschaften im Sinne des § 341q, die Mutterunternehmen (§ 290 ) sind, haben jährlich einen Konzernzahlungsbericht zu erstellen. Mutterunternehmen ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
 
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Zitat in folgenden Normen

Aktiengesetz (AktG)
G. v. 06.09.1965 BGBl. I S. 1089; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 90 AktG Berichte an den Aufsichtsrat (vom 31.12.2015)
... Bedeutung sein können. Ist die Gesellschaft Mutterunternehmen (§ 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs), so hat der Bericht auch auf Tochterunternehmen und auf ...
§ 111 AktG Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats (vom 12.08.2021)
... den Prüfungsauftrag für den Jahres- und den Konzernabschluß gemäß § 290 des Handelsgesetzbuchs . Er kann darüber hinaus eine externe inhaltliche Überprüfung der ...
§ 111b AktG Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats bei Geschäften mit nahestehenden Personen (vom 01.01.2020)
... zu der nahestehenden Person besteht. (3) Ist die Gesellschaft Mutterunternehmen ( § 290 Absatz 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs ) und nicht gemäß § 290 Absatz 5 oder den §§ 291 bis 293 des ... Mutterunternehmen (§ 290 Absatz 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs) und nicht gemäß § 290 Absatz 5 oder den §§ 291 bis 293 des Handelsgesetzbuchs von der Konzernrechnungslegungspflicht ...
§ 131 AktG Auskunftsrecht des Aktionärs (vom 27.07.2022)
... Erleichterungen hätte. Die Auskunftspflicht des Vorstands eines Mutterunternehmens ( § 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs ) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, ... 1 bis 4 verweigern. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht, wenn ein Tochterunternehmen ( § 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs ), ein Gemeinschaftsunternehmen (§ 310 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs) oder ein assoziiertes ... Unternehmen (§ 311 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs) die Auskunft einem Mutterunternehmen ( § 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs ) zum Zwecke der Einbeziehung der Gesellschaft in den Konzernabschluß des Mutterunternehmens ...
§ 162 AktG Vergütungsbericht (vom 01.01.2020)
... des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns ( § 290 des Handelsgesetzbuchs ) gewährte und geschuldete Vergütung. Der Vergütungsbericht hat unter ...
§ 170 AktG Vorlage an den Aufsichtsrat (vom 22.06.2023)
... einen Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a des Handelsgesetzbuchs sowie bei Mutterunternehmen ( § 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs ) für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht. Nach Satz 1 vorzulegen sind ...
§ 171 AktG Prüfung durch den Aufsichtsrat (vom 22.06.2023)
... und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen, bei Mutterunternehmen ( § 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs ) auch den Konzernabschluß und den Konzernlagebericht. Ist der Jahresabschluss oder ... er den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluß billigt. Bei Mutterunternehmen ( § 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs ) finden die Sätze 3 und 4 entsprechende Anwendung auf den Konzernabschluss. (3) ... gilt der Jahresabschluß als vom Aufsichtsrat nicht gebilligt; bei Mutterunternehmen ( § 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs ) gilt das Gleiche hinsichtlich des Konzernabschlusses. (4) Die Absätze 1 ...
§ 173 AktG Feststellung durch die Hauptversammlung
... den Jahresabschluß fest. Hat der Aufsichtsrat eines Mutterunternehmens ( § 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs ) den Konzernabschluss nicht gebilligt, so entscheidet die Hauptversammlung über die ...
§ 175 AktG Einberufung (vom 31.12.2015)
... über die Verwendung eines Bilanzgewinns, bei einem Mutterunternehmen (§ 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs) auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten ... eine Abschrift der Vorlagen zu erteilen. Bei einem Mutterunternehmen (§ 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs) gelten die Sätze 1 und 2 auch für den ... (§§ 172, 173 Abs. 1) gebunden. Bei einem Mutterunternehmen (§ 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs) gilt Satz 1 für die Erklärung des Aufsichtsrats ...

Derivateverordnung (DerivateV)
V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2463; zuletzt geändert durch Artikel 18 Abs. 1 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
§ 27 DerivateV Anrechnungsbetrag für das Kontrahentenrisiko (vom 02.08.2021)
... werden, der Vertragspartner selbst oder ein konzernangehöriges Unternehmen im Sinne des § 290 des Handelsgesetzbuchs ist, 6. müssen in Bezug auf Länder, Märkte und Emittenten angemessen ... zu berücksichtigen. (13) Konzernangehörige Unternehmen im Sinne des § 290 des Handelsgesetzbuchs gelten als ein Vertragspartner. (14) Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann bei ...

Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 437; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 120
Artikel 58 EGHGB
... zulässig war. (5) Erfüllt ein Mutterunternehmen (§ 290 des Handelsgesetzbuchs) die Voraussetzungen des Artikels 57 Satz 1 Nr. 1 dieses Gesetzes, so ist ...
Artikel 61 EGHGB (vom 15.07.2016)
...  (5) § 264 Abs. 3, § 264b Nr. 3, § 287 Satz 3, § 290 Abs. 1, § 313 Abs. 4 Satz 3, die §§ 325, 325a, 327a und 328 Abs. 2, die ... anzuwenden. § 264 Abs. 3, § 264b Nr. 3 und 4, § 287 Satz 3, § 290 Abs. 1, § 313 Abs. 4 Satz 3, die §§ 325, 325a, 327 und 328 Abs. 2, die §§ ...
Artikel 70 EGHGB (vom 10.10.2013)
... geltenden Fassung weiterhin anwendbar. (2) § 264 Absatz 3 und § 290 des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des ...
Artikel 72 EGHGB (vom 19.07.2014)
... Die in § 8b Absatz 2 Nummer 8, § 285 Nummer 26, § 290 Absatz 2 Nummer 4 Satz 2 und § 314 Absatz 1 Nummer 18 des Handelsgesetzbuchs jeweils in Bezug ... 21. Juli 2013 geltenden Fassungen dieser Bestimmungen. (2) § 285 Nummer 26, § 290 Absatz 2 Nummer 4 Satz 2, § 314 Absatz 1 Nummer 18 und § 341b Absatz 2 des ...
Artikel 85 EGHGB (vom 02.08.2021)
... 285 Nummer 26, § 290 Absatz 2 Nummer 4 Satz 2 und § 314 Absatz 1 Nummer 18 des Handelsgesetzbuchs in der ab dem 2. August 2021 geltenden ...

Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz (FKAG)
Artikel 1 G. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1862; zuletzt geändert durch Artikel 26 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
§ 2 FKAG Begriffsbestimmungen (vom 26.06.2021)
... Sitz im Ausland. (4) Mutterunternehmen sind: Mutterunternehmen im Sinne des § 290 des Handelsgesetzbuchs oder Unternehmen, die tatsächlich einen beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen ... erfüllen. (5) Tochterunternehmen sind: Tochterunternehmen im Sinne des § 290 des Handelsgesetzbuchs oder Unternehmen, auf die ein Mutterunternehmen tatsächlich einen beherrschenden Einfluss ... Personen zusammensetzen, die während des Geschäftsjahres und bis zum Ablauf der in § 290 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs jeweils bestimmten Zeiträume im Amt sind, wenn sie einen konsolidierten Abschluss ...

Forschungszulagengesetz (FZulG)
Artikel 1 G. v. 14.12.2019 BGBl. I S. 2763; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 3 FZulG Förderfähige Aufwendungen und Bemessungsgrundlage (vom 28.03.2024)
... wenn ein Unternehmen auf ein anderes Unternehmen einen beherrschenden Einfluss im Sinne des § 290 Absatz 2 bis 4 des Handelsgesetzbuchs ausübt. Maßgeblich ist die Bemessungsgrundlage eines Kalenderjahres. ...

Geldwäschegesetz (GwG)
Artikel 1 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1822; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 3 GwG Wirtschaftlich Berechtigter (vom 01.08.2021)
... Absatz 1 ausüben kann. Für das Bestehen eines beherrschenden Einflusses gilt § 290 Absatz 2 bis 4 des Handelsgesetzbuchs entsprechend. Wenn auch nach Durchführung umfassender Prüfungen und ohne dass ...

Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2765; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 31 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
§ 1a UBGG Begriffsbestimmungen (vom 19.08.2008)
...  (4) Mutterunternehmen sind Unternehmen, die als Mutterunternehmen im Sinne des § 290 des Handelsgesetzbuchs gelten oder die einen beherrschenden Einfluß ausüben können, ohne daß es auf ... ankommt. Tochterunternehmen sind Unternehmen, die als Tochterunternehmen im Sinne des § 290 des Handelsgesetzbuchs gelten oder auf die ein beherrschender Einfluß ausgeübt werden kann, ohne daß es ...

Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
Artikel 1 G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 20 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 1 KAGB Begriffsbestimmungen (vom 28.12.2022)
... S. 1). 26. Mutterunternehmen sind Unternehmen, die Mutterunternehmen im Sinne des § 290 des Handelsgesetzbuchs sind. 27. Nicht börsennotiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, das seinen ... Pricing). 35. Tochterunternehmen sind Unternehmen, die Tochterunternehmen im Sinne des § 290 des Handelsgesetzbuchs sind. 36. Verbriefungszweckgesellschaften im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 7 sind ...
§ 163 KAGB Genehmigung der Anlagebedingungen (vom 02.08.2021)
... oder von einem Unternehmen, das zu der Verwaltungsgesellschaft in einer Verbindung im Sinne des § 290 des Handelsgesetzbuchs steht, verwaltet wird. Dieses Recht nach Satz 1 Nummer 1 oder 2 besteht ...
§ 187 KAGB Rechte der Anleger (vom 02.08.2021)
... von einem Unternehmen, das zu der Kapitalverwaltungsgesellschaft in einer Verbindung im Sinne des § 290 Absatz 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs steht, verwaltet wird. Dieses Recht auf Rücknahme oder Umtausch besteht ...
§ 200 KAGB Wertpapier-Darlehen, Sicherheiten (vom 02.08.2021)
... OGAW nicht übersteigt; Wertpapier-Darlehen an konzernangehörige Unternehmen im Sinne des § 290 des Handelsgesetzbuchs gelten als Wertpapier-Darlehen an dasselbe Unternehmen. Die ...
§ 206 KAGB Emittentengrenzen (vom 08.07.2022)
... Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen, zwischen denen eine Verbindung im Sinne des § 290 Absatz 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs besteht, gelten als Wertpapiere desselben ...

Kreditwesengesetz (KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 1 KWG Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2024)
... so sind eigene Anteile des Sicherungsgebers oder Anteile an verbundenen Unternehmen im Sinne von § 290 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches keine Finanzsicherheiten; maßgebend ist der Zeitpunkt der Bestellung der Sicherheit. ...
§ 19 KWG Begriff des Kredits für § 14 und des Kreditnehmers für die §§ 14, 15 und 18 (vom 21.03.2016)
... Einfluss liegt insbesondere vor, a) bei allen Unternehmen, die im Sinne des § 290 Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs konsolidiert werden, oder b) bei allen Unternehmen, die durch Verträge verbunden ...
§ 25c KWG Geschäftsleiter (vom 01.01.2022)
... das übergeordnete Unternehmen Mutterunternehmen ist, das beherrschenden Einfluss im Sinne des § 290 Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs über andere Unternehmen der Gruppe ausübt, ohne dass es auf die Rechtsform der ...

Publizitätsgesetz (PublG)
G. v. 15.08.1969 BGBl. I S. 1189, 1970 I S. 1113; zuletzt geändert durch Artikel 59 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 5 PublG Aufstellung von Jahresabschluß und Lagebericht (vom 01.07.2021)
... in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens im Sinne des § 11 dieses Gesetzes oder des § 290 des Handelsgesetzbuchs einbezogen sind und sie im Übrigen die entsprechend geltenden Voraussetzungen des § 264 ...
§ 22 PublG Erstmalige Anwendung geänderter Vorschriften (vom 01.01.2024)
... entsprechend anzuwenden. In Bezug auf § 11 dieses Gesetzes sind die auf § 290 des Handelsgesetzbuchs bezogenen Übergangsregelungen des Artikels 66 Abs. 3 und 5 des Einführungsgesetzes zum ...

SE-Ausführungsgesetz (SEAG)
Artikel 1 G. v. 22.12.2004 BGBl. I S. 3675; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 154
§ 22 SEAG Aufgaben und Rechte des Verwaltungsrats (vom 18.08.2021)
... den Prüfungsauftrag für den Jahres- und Konzernabschluss gemäß § 290 des Handelsgesetzbuchs . (5) Ergibt sich bei Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz ...
§ 47 SEAG Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses (vom 22.06.2023)
... Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a Satz 1 des Handelsgesetzbuchs sowie bei Mutterunternehmen ( § 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs ) für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht. Der Einzelabschluss nach ... den Jahresabschluss fest. Hat der Verwaltungsrat eines Mutterunternehmens ( § 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs ) den Konzernabschluss nicht gebilligt, so entscheidet die Hauptversammlung über die ...
§ 48 SEAG Ordentliche Hauptversammlung (vom 01.09.2009)
... zur Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns, bei einem Mutterunternehmen ( § 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs ) auch zur Entgegennahme des vom Verwaltungsrat gebilligten Konzernabschlusses und des ...

Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Artikel 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
§ 7 VAG Begriffsbestimmungen (vom 01.07.2022)
... Personen zusammensetzen, die während des Geschäftsjahres und bis zum Ablauf der in § 290 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs jeweils bestimmten Zeiträume im Amt sind, unabhängig davon, ob sie einen konsolidierten ... nicht. 16. Kontrolle: die Ausübung eines beherrschenden Einflusses im Sinne des § 290 des Handelsgesetzbuchs . 17. Konzentrationsrisiko: sämtliche mit Risiken behafteten Engagements mit einem ... Partei zu übertragen. 29. Tochterunternehmen: ein Tochterunternehmen im Sinne des § 290 des Handelsgesetzbuchs , einschließlich seiner eigenen Tochterunternehmen; für die Zwecke der Aufsicht nach den ...

Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Artikel 1 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2631; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
§ 210 VVG Großrisiken, laufende Versicherung (vom 17.04.2024)
...  Gehört der Versicherungsnehmer zu einem Konzern, der nach § 290 des Handelsgesetzbuchs , nach § 11 des Publizitätsgesetzes vom 15. August 1969 (BGBl. I S. 1189) in der jeweils ...

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
Artikel 1 G. v. 20.12.2001 BGBl. I S. 3822; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 2 WpÜG Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2024)
...  (6) Tochterunternehmen sind Unternehmen, die als Tochterunternehmen im Sinne des § 290 des Handelsgesetzbuchs gelten oder auf die ein beherrschender Einfluss ausgeübt werden kann, ohne dass es auf die ...

Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2708; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 35 WpHG Tochterunternehmenseigenschaft; Verordnungsermächtigung (vom 03.01.2018)
... im Sinne dieses Abschnitts Unternehmen, 1. die als Tochterunternehmen im Sinne des § 290 des Handelsgesetzbuchs gelten oder 2. auf die ein beherrschender Einfluss ausgeübt werden kann,  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 437; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 120
Artikel 66 EGHGB (vom 28.12.2012)
... 3 Satz 3, § 288 soweit auf § 285 Nr. 19, 22 und 29 Bezug genommen wird, die §§ 290 , 291 Abs. 3, § 293 Abs. 4 Satz 2, Abs. 5, § 297 Abs. 3 Satz 2, § 298 Abs. 1, § ... erfolgt sind, die nach dem 31. Dezember 2009 begonnen haben. Für nach § 290 Abs. 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ... 287, 288 soweit auf § 285 Satz 1 Nr. 2, 5 und 18 Bezug genommen wird, die §§ 290 , 291 Abs. 3 Nr. 1 und 2 Satz 2, § 293 Abs. 4 Satz 2, Abs. 5, § 294 Abs. 2 Satz 2, § ...

AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG)
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
Artikel 6 AIFM-UmsG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden Fassung" ersetzt. 3. § 290 Absatz 2 Nummer 4 Satz 2 des Handelsgesetzbuchs wird wie folgt gefasst: „Neben ...
Artikel 7 AIFM-UmsG Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
... Artikel 71 (1) Die in § 8b Absatz 2 Nummer 8, § 285 Nummer 26, § 290 Absatz 2 Nummer 4 Satz 2 und § 314 Absatz 1 Nummer 18 des Handelsgesetzbuchs jeweils in Bezug ... Juli 2013 geltenden Fassungen dieser Bestimmungen. (2) § 285 Nummer 26, § 290 Absatz 2 Nummer 4 Satz 2, § 314 Absatz 1 Nummer 18 und § 341b Absatz 2 des ...

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
Artikel 1 BilMoG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... 2 ist nicht anzuwenden, wenn die Kapitalgesellschaft oder eines ihrer Tochterunternehmen (§ 290 Abs. 1 und 2) am Abschlussstichtag kapitalmarktorientiert im Sinn des § 264d ist." ... öffentlich zugänglich, kann darauf verwiesen werden." 36. § 290 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 und 2 werden wie folgt gefasst: ...
Artikel 2 BilMoG Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
... 3 Satz 3, § 288 soweit auf § 285 Nr. 19, 22 und 29 Bezug genommen wird, die §§ 290 , 291 Abs. 3, § 293 Abs. 4 Satz 2, Abs. 5, § 297 Abs. 3 Satz 2, § 298 Abs. 1, § ... erfolgt sind, die nach dem 31. Dezember 2009 begonnen haben. Für nach § 290 Abs. 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ... 287, 288 soweit auf § 285 Satz 1 Nr. 2, 5 und 18 Bezug genommen wird, die §§ 290 , 291 Abs. 3 Nr. 1 und 2 Satz 2, § 293 Abs. 4 Satz 2, Abs. 5, § 294 Abs. 2 Satz 2, § ...
Artikel 4 BilMoG Änderung des Publizitätsgesetzes
...  c) Absatz 6 Satz 1 Nr. 1 wird wie folgt gefasst: „1. § 290 Abs. 2 bis 5 über die Pflicht zur Aufstellung sowie § 291 über befreiende ... entsprechend anzuwenden. In Bezug auf § 11 dieses Gesetzes sind die auf § 290 des Handelsgesetzbuchs bezogenen Übergangsregelungen des Artikels 66 Abs. 3 und 5 des ...

Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1245
Artikel 1 BilRUG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... des Aktiengesetzes zu machen, ist im Lagebericht darauf zu verweisen." 25. § 290 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird nach den Wörtern ... oder Agenturen sowie Unternehmen, auf die eine dieser Behörden im Sinne von § 290 beherrschenden Einfluss ausüben kann; 5. Projekte: die Zusammenfassung operativer ... (1) Kapitalgesellschaften im Sinne des § 341q, die Mutterunternehmen (§ 290 ) sind, haben jährlich einen Konzernzahlungsbericht zu erstellen. Mutterunternehmen sind auch ...

CRD IV-Umsetzungsgesetz
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3395
Artikel 1 CRDIVUG Änderung des Kreditwesengesetzes
... Einfluss liegt insbesondere vor, a) bei allen Unternehmen, die im Sinne des § 290 Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs konsolidiert werden, oder b) bei allen Unternehmen, die durch Verträge ...

CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 11.04.2017 BGBl. I S. 802
Artikel 1 CSR-RL-UG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien (1) Mutterunternehmen ( § 290 ), die einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Absatz 7 des Wertpapiererwerbs- und ... Befreiungen (1) Eine Kapitalgesellschaft, die Mutterunternehmen ( § 290 ) ist, hat ihren Konzernlagebericht um eine nichtfinanzielle Konzernerklärung zu erweitern, ... bei der Kapitalgesellschaft um ein Mutterunternehmen oder um ein Tochterunternehmen im Sinne des § 290 , ist anstelle des Gesamtumsatzes der Kapitalgesellschaft der Gesamtumsatz im Konzernabschluss des ... bei der Kapitalgesellschaft um ein Mutterunternehmen oder um ein Tochterunternehmen im Sinne von § 290 , ist anstelle des Gesamtumsatzes der Kapitalgesellschaft der Gesamtumsatz im Konzernabschluss des ... und 6 werden angefügt: „(5) Ein Kreditinstitut, das ein Mutterunternehmen ( § 290 ) ist, hat den Konzernlagebericht um eine nichtfinanzielle Konzernerklärung zu erweitern, wenn ... sich bei dem Kreditinstitut um ein Mutterunternehmen oder um ein Tochterunternehmen im Sinne des § 290 , ist anstelle des Gesamtumsatzes des Kreditinstituts der jeweilige Gesamtbetrag im ... angefügt: „(4) Ein Versicherungsunternehmen, das ein Mutterunternehmen ( § 290 ) ist, hat den Konzernlagebericht um eine nichtfinanzielle Konzernerklärung zu erweitern, wenn ... dem Versicherungsunternehmen um ein Mutterunternehmen oder um ein Tochterunternehmen im Sinne des § 290 , ist anstelle des Gesamtumsatzes des Versicherungsunternehmens der jeweilige Gesamtbetrag im ...

Erste Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung
V. v. 28.06.2011 BGBl. I S. 1278
Artikel 1 1. DerivateVÄndV Änderung der Derivateverordnung
... hierfür entsprechend. (8) Konzernangehörige Unternehmen im Sinne des § 290 des Handelsgesetzbuchs gelten als ein Vertragspartner." 25. § 23 wird wie ...

Fondsstandortgesetz (FoStoG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Artikel 10 FoStoG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... 168, 278 oder 286 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs" ersetzt. 2. In § 290 Absatz 2 Nummer 4 Satz 2 werden die Wörter „Spezial-Sondervermögen im Sinn des § 2 Absatz 3 des ...
Artikel 11 FoStoG Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
... zum Fondsstandortgesetz Artikel 85 § 285 Nummer 26, § 290 Absatz 2 Nummer 4 Satz 2 und § 314 Absatz 1 Nummer 18 des Handelsgesetzbuchs in der ab dem 2. August 2021 geltenden ...

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 1 EHUG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... die Wörter „und den Ort ihrer Hinterlegung" gestrichen. 19b. Dem § 290 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: „Ist das Mutterunternehmen eine ...
Artikel 2 EHUG Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
... maßgebend. (5) § 264 Abs. 3, § 264b Nr. 3, § 287 Satz 3, § 290 Abs. 1, § 313 Abs. 4 Satz 3, die §§ 325, 325a, 327a und 328 Abs. 2, die ... anzuwenden. § 264 Abs. 3, § 264b Nr. 3 und 4, § 287 Satz 3, § 290 Abs. 1, § 313 Abs. 4 Satz 3, die §§ 325, 325a, 327 und 328 Abs. 2, die §§ ...
Artikel 11 EHUG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
...  5a. In § 104a Abs. 2 Nr. 1 Satz 4 Nr. 2 werden die Wörter „des in § 290 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs bestimmten Zeitraums" durch die Wörter „der in ... 1 des Handelsgesetzbuchs bestimmten Zeitraums" durch die Wörter „der in § 290 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs jeweils bestimmten Zeiträume" ersetzt. 6. In ...

Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3090
Artikel 3 RiskAbschG Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 593/2008
G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1574
Artikel 2 AnpGEG593/2008 Änderungen anderer Rechtsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes
G. v. 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 154
Artikel 1 EStOffRLUG Änderung des Handelsgesetzbuchs

Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2029, 2017 I 558
Artikel 1 TranspRLÄndRLUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2637
Artikel 1 ARUG II Änderung des Aktiengesetzes

Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz (GrStRefUG)
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 2931
Artikel 5 GrStRefUG Änderung des Forschungszulagengesetzes

Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG)
G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2751
Artikel 2 MicroBilG Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (OGAW-IV-UmsG)
G. v. 22.06.2011 BGBl. I S. 1126
Artikel 1 OGAW-IV-UmsG Änderung des Investmentgesetzes
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Derivateverordnung (DerivateV)
V. v. 06.02.2004 BGBl. I S. 153; aufgehoben durch § 41 V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2463
§ 22 DerivateV Anrechnungsbetrag für das Kontrahentenrisiko (vom 01.07.2011)

Investment-Verhaltens- und Organisationsverordnung (InvVerOV)
V. v. 28.06.2011 BGBl. I S. 1288; aufgehoben durch § 8 V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2460
§ 16 InvVerOV Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten

Investmentgesetz (InvG)
Artikel 1 G. v. 15.12.2003 BGBl. I S. 2676; aufgehoben durch Artikel 2a G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
§ 2 InvG Begriffsbestimmungen (vom 01.06.2012)
§ 40e InvG Rechte der Anleger (vom 01.07.2011)
§ 43 InvG Vertragsbedingungen (vom 01.04.2012)
§ 54 InvG Wertpapierdarlehen, Sicherheiten (vom 01.07.2011)
§ 60 InvG Ausstellergrenzen (vom 01.01.2012)
§ 90m InvG Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen (vom 01.07.2011)

Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
neugefasst durch B. v. 17.12.1992 BGBl. 1993 I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 353 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
§ 7a VAG Qualifikation der Geschäftsleiter, Inhaber bedeutender Beteiligungen und Mitglieder des Aufsichtsrats (vom 22.07.2013)
§ 104a VAG Begriffsbestimmungen (vom 04.07.2013)

Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG)
Artikel 1 G. v. 12.08.2008 BGBl. I S. 1672; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 18.12.2013 BGBl. I S. 4318
§ 10 WKBG Konzernfreiheit

Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung (WpDVerOV)
V. v. 20.07.2007 BGBl. I S. 1432; aufgehoben durch § 14 V. v. 17.10.2017 BGBl. I S. 3566
§ 13 WpDVerOV Interessenkonflikte


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