Änderung § 905 HGB vom 01.01.2008

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§ 905 HGB a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2008 geltenden Fassung
§ 905 HGB n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 4 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2631
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 905 (aufgehoben)


 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



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