interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 1 SeeHaRefG Änderung des Handelsgesetzbuchs ... aus dem die durch das Pfandrecht zu sichernde Forderung herrührt." 2. § 368 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Diese Vorschrift ist auf das gesetzliche ... Reeder ausgeübt. Auf die Geltendmachung des Pfandrechts an der Ladung sind die §§ 368 und 495 Absatz 4 entsprechend anzuwenden. (5) Der Kapitän darf die Sachen, an ...
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