Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 1 SeeHaRefG Änderung des Handelsgesetzbuchs ... oder 3. auf den Namen des Besitzers lautet." 26. Die §§ 445 bis 449 werden wie folgt gefasst: „§ 445 Ablieferung gegen Rückgabe ... Frachtführer die Einwendungen nach Absatz 1 geltend machen. § 448 Traditionswirkung des Ladescheins Die Begebung des Ladescheins an den darin benannten ...
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