interne Verweise§ 586 HGB Rangfolge der Pfandrechte (vom 25.04.2013) ... geborgenen Sachen nach § 585 Absatz 2 erlöschen ein Jahr nach Entstehung der Forderung; § 600 Absatz 2 gilt entsprechend. (4) Die Befriedigung des Gläubigers aus den ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 1 SeeHaRefG Änderung des Handelsgesetzbuchs ... Sachen nach § 585 Absatz 2 erlöschen ein Jahr nach Entstehung der Forderung; § 600 Absatz 2 gilt entsprechend. (4) Die Befriedigung des Gläubigers aus den ... (3) Pfandrechte nach Absatz 1 erlöschen ein Jahr nach Entstehung der Forderung. § 600 Absatz 2 ist entsprechend anzuwenden. (4) Das Pfandrecht wird für die ... Schiffsgläubigers gesicherte Forderung, so erlischt auch das Pfandrecht. § 600 Zeitablauf (1) Das Pfandrecht eines Schiffsgläubigers erlischt ein Jahr nach ...
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