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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.02.2018 aufgehoben

I. - Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Postbank AG (PostbankAGDiszAnO k.a.Abk.)

A. v. 10.08.1995 BGBl. I S. 1106; aufgehoben durch Artikel 3 A. v. 05.02.2018 BGBl. I S. 217
Geltung ab 03.01.1995; FNA: 2031-1-27 Disziplinarrecht
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I.



Die Disziplinarbefugnisse der obersten Dienstbehörde in Verfahren gegen Ruhestandsbeamte der Deutschen Postbank AG werden den Leiterinnen und Leitern der Niederlassungen übertragen, in deren Bereich der Ruhestandsbeamte seinen Wohnsitz hat. Dasselbe gilt für die Ruhestandsbeamten der früheren Deutschen Bundespost POSTBANK.

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