Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik
V. v. 28.05.2018 BGBl. I S. 654
Artikel 1 1. ITKTAusbVÄndV ... folgt gefasst: „§ 28 Bestandsschutz". g) Die Angabe zu § 29 wird wie folgt gefasst: „§ 29 Änderung bestehender ... g) Die Angabe zu § 29 wird wie folgt gefasst: „ § 29 Änderung bestehender Berufsausbildungsverhältnisse". 2. In § 4 ... vom 10. Juli 1997 (BGBl. I S. 1741) weiter anzuwenden." 16. § 29 wird wie folgt gefasst: „§ 29 Änderung bestehender ... 1741) weiter anzuwenden." 16. § 29 wird wie folgt gefasst: „ § 29 Änderung bestehender Berufsausbildungsverhältnisse ...
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