Zitierungen von § 3 FSAAKV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 FSAAKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FSAAKV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtzehnte Verordnung zur Änderung der FS-An- und Abflug-Kostenverordnung
V. v. 19.12.2014 BGBl. I S. 2391
Artikel 1 18. FSAAKVÄndV
... für Flugsicherungsdienste (ABl. L 128 vom 9.5.2013, S. 31)." 2. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Kostenschuldner ist der Nutzer von ... 9.5.2013, S. 31)." 2. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Kostenschuldner ist der Nutzer von Flugsicherungsdiensten im Sinne des Artikels 2 Satz ...

Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der FS-An- und Abflug-Kostenverordnung
V. v. 19.12.2019 BGBl. I S. 2933
Artikel 1 23. FSAAKVÄndV
... Nr. 390/2013 und (EU) Nr. 391/2013 (ABl. L 56 vom 25.2.2019, S. 1)" ersetzt. 2. In § 3 werden die Wörter „Nutzer von Flugsicherungsdiensten im Sinne des Artikels 2 Satz 2 ...


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