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Stand: BGBl. I 2012, Nr. 20, S. 1029-1068, ausgegeben am 11.05.2012


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diese Vorschrift wurde aufgehoben und galt bis inkl. 13.02.2012
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG)

neugefasst durch B. v. 14.05.1998 BGBl. I S. 971, 1527, 3512; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212; Geltung ab 01.01.1987
FNA: 7823-5; 7 Wirtschaftsrecht 78 Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft 782 Bodennutzung und Tierhaltung 7823 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
Änderungen / Synopse | 64 Gesetze verweisen aus 117 Artikeln auf Pflanzenschutzgesetz

Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Zweck

§ 2 Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt Pflanzenschutz

§ 2a Durchführung des Pflanzenschutzes

§ 3 Pflanzenschutzmaßnahmen

§ 4 Maßnahmen gegen Ein- und Verschleppung von Schadorganismen

§ 4a Anordnungen der zuständigen Behörden

§ 5 Eilfälle

Dritter Abschnitt Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

§ 6 Allgemeines

§ 6a Besondere Anwendungsvorschriften

§ 7 Anwendungsverbote

§ 8 Weitergehende Länderregelungen

§ 9 Anzeige

§ 10 Persönliche Anforderungen

§ 10a Anwendung zu Versuchszwecken

Vierter Abschnitt Verkehr mit Pflanzenschutzmitteln

§ 11 Zulassungsbedürftigkeit

§ 12 Zulassungsantrag

§ 13 Verwertung von Erkenntnissen aus Unterlagen Dritter

§ 14 Verwertung von Erkenntnissen aus Versuchen mit Wirbeltieren

§ 14a Verwertung neuer Erkenntnisse aus Versuchen mit Wirbeltieren

§ 14b Nachforderungen

§ 15 Zulassung

§ 15a Neue Erkenntnisse

§ 15b Zulassung von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Pflanzenschutzmitteln

§ 15c Zulassung vor Entscheidung der Europäischen Gemeinschaft

§ 15d Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln unter abweichender Bezeichnung

§ 16 Ende der Zulassung

§ 16a Widerruf; Rücknahme; Ruhen der Zulassung

§ 16b Rückgabe von Pflanzenschutzmitteln

§ 16c Verkehrsfähigkeit paralleleingeführter Pflanzenschutzmittel

§ 16d Kennzeichnung paralleleingeführter Pflanzenschutzmittel

§ 16e Ende der Verkehrsfähigkeit

§ 16f Pflichten des Inhabers der Verkehrsfähigkeitsbescheinigung

§ 16g Rücknahme oder Widerruf der Feststellung der Verkehrsfähigkeit

§ 17 Ermächtigung

§ 18 Genehmigung

§ 18a Genehmigungsverfahren

§ 18b Genehmigung im Einzelfall

§ 18c Geheimhaltung

§ 19 Meldepflicht

§ 20 Kennzeichnung

§ 21 Verbotene Angaben

§ 21a Anzeigepflicht

§ 22 Abgabe

§ 23 Ausfuhr

§ 23a Getrennte Lagerung

Fünfter Abschnitt Pflanzenschutzgeräte

§ 24 Inverkehrbringen; Einfuhr

§ 25 Erklärung

§ 26 Pflanzenschutzgeräteliste

§ 27 Prüfung

§ 28 Ergebnis der Prüfung

§ 29 Gebrauchsanleitung

§ 30 Ermächtigungen

Sechster Abschnitt Pflanzenstärkungsmittel; Zusatzstoffe; Wirkstoffe

§ 31 Inverkehrbringen von Pflanzenstärkungsmitteln

§ 31a Aufnahme in die Liste

§ 31b Prüfung

§ 31c Zusatzstoffe

§ 31d Verkehr mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen

Siebter Abschnitt Entschädigung; Forderungsübergang

§ 32 Entschädigung

§ 32a Forderungsübergang

Achter Abschnitt Behörden; Überwachung

§ 33 Julius Kühn-Institut

§ 33a Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

§ 34 Durchführung in den Ländern

§ 34a Behördliche Anordnungen

§ 35 Mitwirkung von Zollstellen

§ 36 Einlaßstellen

§ 37 Kosten

Neunter Abschnitt Auskunftspflicht; Übermittlung von Daten; Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 38 Auskunftspflicht

§ 38a Übermittlung von Daten

§ 38b Außenverkehr

§ 39 Strafvorschriften

§ 40 Bußgeldvorschriften

Zehnter Abschnitt Schlußbestimmungen

§ 41 Unberührtheitsklausel

§ 42 Besondere Vorschriften zur Bekämpfung der Reblaus

§ 43 (aufgehoben)

§ 44 Aufhebung von Vorschriften

§ 45 Übergangsvorschriften

§ 46 (aufgehoben)