Anlage 2 - Vereinsregisterverordnung (VRV)

Artikel 1 V. v. 10.02.1999 BGBl. I S. 147; zuletzt geändert durch Artikel 29 G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338
Geltung ab 24.02.1999; FNA: 315-22 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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Anlage 2 (zu § 21 Satz 3)


Anlage 2 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

Vereinsregister
des Amtsgerichts
Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts Nummer des
Vereins: VR
1.Anzahl der bisherigen Eintragungen
2.a) Name
b) Sitz
3.a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis
4.a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
5.Tag der letzten Eintragung



Text in der Fassung des Artikels 5 Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) G. v. 10. November 2006 BGBl. I S. 2553 m.W.v. 1. Januar 2007

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Frühere Fassungen von Anlage 2 VRV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2007Artikel 5 Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
vom 10.11.2006 BGBl. I S. 2553

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 2 VRV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 VRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VRV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 VRV Gestaltung des maschinell geführten Vereinsregisters
... darf statt in spaltenweiser Wiedergabe auch als fortlaufender Text nach dem Muster in Anlage 2 zu dieser Verordnung sichtbar gemacht ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 5 EHUG Änderung von Registerverordnungen
... Ausdrucke" eingefügt. b) Satz 2 wird aufgehoben. 10. Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 Buchstabe a und b werden jeweils die ...


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