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Eingangsformel *) - Extraktionslösungsmittelverordnung (ElmV)

Eingangsformel *)


Eingangsformel *) hat 1 frühere Fassung

Auf Grund des § 12 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 und 2a und Abs. 3, des § 16 Abs. 1 Satz 2 und des § 19 Abs. 1 Nr. 1, 2 Buchstabe b und d und Nr. 3, auch in Verbindung mit Abs. 2, des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1945, 1946) von denen § 12 Abs. 2 und 3 und § 19 durch Artikel 1 Nr. 2 und 3 des Gesetzes vom 22. Januar 1991 (BGBl. I S. 121) geändert worden sind, in Verbindung mit Artikel 56 Abs. 1 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisationserlaß vom 23. Januar 1991 (BGBl. I S. 530) verordnet der Bundesminister für Gesundheit im Einvernehmen mit den Bundesministern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und für Wirtschaft:


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Mit dieser Verordnung werden die

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Richtlinie 2010/59/EU der Kommission vom 26. August 2010 zur Änderung der Richtlinie 2009/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten verwendet werden (ABl. L 225 vom 27.8.2010, S. 10) und die

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Richtlinie (EU) 2016/1855 der Kommission vom 19. Oktober 2016 zur Änderung der Richtlinie 2009/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten verwendet werden (ABl. L 284 vom 20.10.2016, S. 19)

in deutsches Recht umgesetzt.





 

Frühere Fassungen von Eingangsformel *) ElmV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.10.2017 (16.03.2018)Bekanntmachung der Neufassung der Extraktionslösungsmittelverordnung
vom 07.03.2018 BGBl. I S. 366

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.