Änderung § 47 BDSG vom 01.09.2009

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§ 47 BDSG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.09.2009 geltenden Fassung
§ 47 BDSG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.09.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 14.08.2009 BGBl. I S. 2814

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§ 47 (neu)


(Text neue Fassung)

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