Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV)
V. v. 18.12.2014 BGBl. I S. 2269
Artikel 1 BImSchV16ÄndV ... für Straßen Der Beurteilungspegel für Straßen ist nach Anlage 1 zu berechnen. Die Berechnung hat getrennt für den Beurteilungszeitraum Tag (6 Uhr bis 22 Uhr) ... nach Absatz 2 Satz 1 öffentlich bekannt." 5. Die Überschrift der Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 3) Berechnung des ... 5. Die Überschrift der Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 3) Berechnung des Beurteilungspegels für Straßen". 6. Anlage ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV)
V. v. 04.11.2020 BGBl. I S. 2334
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3723/v52302.htm