Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.08.2020 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Anlage 4 - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV)

Anlage 4 (zu § 21) Approbationsurkunde


Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

(siehe siehe BGBl. I 1998 S. 3760)

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Zitierungen von Anlage 4 PsychTh-APrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 PsychTh-APrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PsychTh-APrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 PsychTh-APrV Approbationsurkunde
... Approbationsurkunde wird nach dem Muster der Anlage 4 ausgestellt. Sie ist dem Antragsteller gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen oder mit ...


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