Änderung Anlage 7 PsychTh-APrV vom 01.01.2014

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Anlage 7 PsychTh-APrV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2014 geltenden Fassung
Anlage 7 PsychTh-APrV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 3 V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 3005

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 7 (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 7 (zu § 20a Absatz 6) Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung


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Muster Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung (BGBl. 2013 I S. 3024)





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