Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 1 PsychTh-APrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 PsychTh-APrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PsychTh-APrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 PsychTh-APrV Praktische Tätigkeit
... Die praktische Tätigkeit nach § 1 Abs. 3 Satz 1 dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Behandlung von Störungen mit ...
§ 3 PsychTh-APrV Theoretische Ausbildung
... Die theoretische Ausbildung nach § 1 Abs. 3 Satz 1 umfaßt mindestens 600 Stunden. Sie erstreckt sich auf die zu vermittelnden ...
§ 4 PsychTh-APrV Praktische Ausbildung
... Die praktische Ausbildung nach § 1 Abs. 3 Satz 1 ist Teil der vertieften Ausbildung in einem wissenschaftlich anerkannten ...
§ 5 PsychTh-APrV Selbsterfahrung
... Die Selbsterfahrung nach § 1 Abs. 3 Satz 1 richtet sich nach dem wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren, ...
§ 6 PsychTh-APrV Unterbrechung der Ausbildung, Anrechnung anderer Ausbildungen
... einem dieser Verfahren vermittelt und sicherstellt, daß er das Ausbildungsziel nach § 1 Abs. 2 erreicht. Die Dauer und Inhalte der weiteren Ausbildung werden von der zuständigen ...
§ 7 PsychTh-APrV Zulassung zur Prüfung (vom 01.01.2009)
... 1 Buchstabe b oder c des Psychotherapeutengesetzes, 3. die Bescheinigung nach § 1 Abs. 4 über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen und 4. mindestens ...
Anlage 2 PsychTh-APrV (zu § 1 Abs. 4) Bescheinigung über die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen