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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 23.05.2018 aufgehoben

§ 7a - Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (EGKTestV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 23.09.2009 BGBl. I S. 3162; aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 17.05.2018 BGBl. I S. 617
Geltung ab 09.11.2005; FNA: 860-5-35 Sozialgesetzbuch
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§ 7a (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 7a Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.01.2011Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
vom 11.01.2011 BGBl. I S. 39
aktuell vorher 20.08.2009Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
vom 17.08.2009 BGBl. I S. 2858
aktuellvor 20.08.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 7a Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7a EGKTestV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGKTestV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
V. v. 11.01.2011 BGBl. I S. 39
Artikel 1 3. EGKTestVÄndV Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
... damit die Schlichtungsstelle ihre Entscheidungen vorbereiten kann." 3. § 7a wird aufgehoben. 4. § 8 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
V. v. 17.08.2009 BGBl. I S. 2858
Artikel 1 2. EGKTestVÄndV Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
... nach dessen Weisungen zuzuarbeiten." 7. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „§ 7a Schulungsmaßnahmen Die Gesellschaft ... 7. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „§ 7a Schulungsmaßnahmen Die Gesellschaft für Telematik hat zur Information der ...