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§ 15 - Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)

neugefasst durch B. v. 06.04.2005 BGBl. I S. 997; zuletzt geändert durch Artikel 139 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 7831-10 Tierseuchenbekämpfung
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§ 15 Zulassungsbedürftige Betriebe



(1) Tiere und Erzeugnisse der in Anlage 7 Teil 1 Spalte 1 genannten Arten oder Verwendungszwecke dürfen nach anderen Mitgliedstaaten nur verbracht werden, wenn sie aus einem von der zuständigen Behörde zu diesem Zweck zugelassenen Betrieb stammen.

(2) Ein Betrieb nach Absatz 1 darf nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf das Verbringen der in Anlage 7 Teil 1 Spalte 1 genannten Tiere und Erzeugnisse

1.
die Anforderungen nach Anlage 7 Teil 1 Spalte 2 erfüllt sind und

2.
sichergestellt ist, dass die Bestimmungen nach Anlage 7 Teil 1 Spalte 3 eingehalten werden.

(3) Die in Anlage 7 Teil 2 Spalte 1 genannten Betriebe dürfen am innergemeinschaftlichen Verbringen nur teilnehmen oder beim innergemeinschaftlichen Verbringen nur genutzt werden, wenn sie von der zuständigen Behörde zugelassen worden sind.

(4) Ein Betrieb nach Absatz 3 darf nur zugelassen werden, wenn

1.
die Anforderungen nach Anlage 7 Teil 2 Spalte 2 erfüllt sind und

2.
sichergestellt ist, dass die Bestimmungen nach Anlage 7 Teil 2 Spalte 3 eingehalten werden.



 

Zitierungen von § 15 BmTierSSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 BmTierSSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BmTierSSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 BmTierSSchV Verbringen nach anderen Mitgliedstaaten
... verbracht werden, dürfen nach anderen Mitgliedstaaten über nur eine nach § 15 Abs. 3 zugelassene Sammelstelle oder, im Falle von Schlachttieren, über nur eine nach § ... Abs. 3 zugelassene Sammelstelle oder, im Falle von Schlachttieren, über nur eine nach § 15 Abs. 3 zugelassene Sammelstelle oder ein nach § 15 Abs. 3 zugelassenes Viehhandelsunternehmen ... über nur eine nach § 15 Abs. 3 zugelassene Sammelstelle oder ein nach § 15 Abs. 3 zugelassenes Viehhandelsunternehmen verbracht werden. Abweichend von Satz 1 dürfen ... werden. Abweichend von Satz 1 dürfen Schlachttiere über eine weitere nach § 15 Abs. 3 zugelassene Sammelstelle verbracht werden. (3) Auf eine zugelassene ...
§ 13a BmTierSSchV Besondere Bestimmungen für Affen und Halbaffen (vom 08.04.2006)
... und 2. die Affen und Halbaffen für einen zu diesem Zweck nach § 15 Abs. 1 zugelassenen Betrieb bestimmt sind. (2) Abweichend von Absatz 1 kann das ...
§ 16 BmTierSSchV Bekanntgabe der Zulassungen (vom 01.01.2015)
... Schlachtstätten nach § 13 Abs. 3, 2. Betrieben nach § 15 Abs. 2 und 4 und 3. Lagern nach § 36a Abs. 4 sowie die Rücknahme ...
§ 23 BmTierSSchV Sonderbestimmungen für den Handel mit bestimmten Drittländern
... Inseln gelten die §§ 6, 8 Abs. 1 und 4 sowie die §§ 9a bis 12, 14, 15 , 18 und 21 entsprechend. (4) Für die Ausfuhr von Fischen nach Island gelten ...
§ 41 BmTierSSchV Ordnungswidrigkeiten (vom 07.05.2016)
... 5 oder Absatz 6, zuwiderhandelt, 7. entgegen § 12 Absatz 2 Satz 1 oder § 15 Absatz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 23 Absatz 3, oder § 21 Absatz 4, auch in ... schlachten lässt, 10. einer mit einer Zulassung nach § 13 Absatz 3, § 15 Absatz 2 oder Absatz 4, § 20 Satz 2, § 35 Absatz 2 oder § 36a Absatz 4 verbundenen ... aus einem anderen Mitgliedstaat verbringt oder einführt, 13. entgegen § 15 Absatz 3 am innergemeinschaftlichen Verbringen teilnimmt oder einen Betrieb beim ...
§ 42 BmTierSSchV Übergangsvorschriften (vom 08.04.2006)
... Betriebe, die nach § 15 Abs. 1 oder 3 der Zulassung bedürfen und am 31. Dezember 2004 nicht nach dieser Vorschrift ...
Anlage 7 BmTierSSchV (zu § 15) Zulassungsbedürftige Betriebe (vom 07.05.2016)
 
Zitat in folgenden Normen

Schweinepest-Verordnung
neugefasst durch B. v. 08.07.2020 BGBl. I S. 1605; zuletzt geändert durch Artikel 1a V. v. 16.07.2020 BGBl. I S. 1700
§ 14h SchwPestV Maßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für Sperma, Eizellen und Embryonen (vom 10.04.2020)
... von Sperma, wenn das Sperma in einer Besamungsstation gewonnen worden ist, die a) nach § 15 Absatz 1 der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung zugelassen ist, und b) außerhalb eines gefährdeten Gebietes gelegen ist; ... 1. das Sperma a) in einer Besamungsstation gewonnen worden ist, die nach § 15 Absatz 1 der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung zugelassen ist, und b) von Ebern stammt, die die Anforderungen erfüllen, die nach ...

Verordnung über die Untersuchung männlicher Tiere zur Erteilung der Besamungserlaubnis
V. v. 16.07.1998 BGBl. I S. 1891
§ 3 BesamErlV Ausnahmen
... ferner entbehrlich: 1. bei Bullen, die nachweislich in einer nach § 15 in Verbindung mit Anlage 7 Abschnitt 2 Nr. 2 der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung ... stehen, 2. bei Ebern, die nachweislich in einer nach § 15 in Verbindung mit Anlage 7 Abschnitt 2 Nr. 3 der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung ... stehen, 3. bei Hengsten, die nachweislich in einer nach § 15 in Verbindung mit Anlage 7 Abschnitt 2 Nr. 3a der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung ...

Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
neugefasst durch B. v. 26.05.2020 BGBl. I S. 1170
§ 15 ViehVerkV Registrierung und Bekanntmachung der Zulassung, Anerkennung von Zulassungen (vom 08.09.2015)
... sowie einer vierstelligen Betriebsnummer gebildet. (2) Ein nach § 15 der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung zugelassener Betrieb oder eine nach Artikel 4 Abs. 1 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten
V. v. 07.03.2018 BGBl. I S. 226
Artikel 1 SchwPestVuaÄndV Änderung der Schweinepest-Verordnung
... Sperma, wenn das Sperma in einer Besamungsstation gewonnen worden ist, die a) nach § 15 Absatz 1 der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung zugelassen ist, und b) außerhalb eines gefährdeten Gebietes gelegen ... 1. das Sperma a) in einer Besamungsstation gewonnen worden ist, die nach § 15 Absatz 1 der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung zugelassen ist, und b) von Ebern stammt, die die Anforderungen erfüllen, die ...

Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 1 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
... 5 oder Absatz 6, zuwiderhandelt, 7. entgegen § 12 Absatz 2 Satz 1 oder § 15 Absatz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 23 Absatz 3, oder § 21 Absatz 4, auch in ... schlachten lässt, 10. einer mit einer Zulassung nach § 13 Absatz 3, § 15 Absatz 2 oder Absatz 4, § 20 Satz 2, § 35 Absatz 2 oder § 36a Absatz 4 verbundenen ... aus einem anderen Mitgliedstaat verbringt oder einführt, 13. entgegen § 15 Absatz 3 am innergemeinschaftlichen Verbringen teilnimmt oder einen Betrieb beim ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
neugefasst durch B. v. 24.03.2003 BGBl. I S. 381; aufgehoben durch § 49 V. v. 06.07.2007 BGBl. I S. 1274
§ 15d ViehVerkV Registrierung und Bekanntmachung der Zulassung (vom 08.11.2006)
... sowie einer vierstelligen Betriebsnummer gebildet. Ein nach § 15 der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung zugelassener Betrieb gilt auch als nach dieser ...